Dienstverschiebungen
Bevor Sie ein Dienstverschiebungsgesuch stellen, klären Sie ab, ob Ihr Problem nicht mit einem persönlichen Urlaub gelöst werden kann. (Das hinterlegte Formular für persönlichen Urlaub ist nicht für Dienstverschiebungen oder für Gesuche um Auslandurlaub zu verwenden, sondern zum ausschliesslichen Gebrauch z.Hd. des Einheitskommandanten.)
Persönlicher Urlaub ist die vom zuständigen Kommandanten auf persönliches Gesuch hin gewährte Freizeit. Für persönlichen Urlaub brauchen Sie die Bewilligung Ihres Kommandanten. Es besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub. Ein Urlaubsgesuch müssen Sie vordienstlich bei Ihrem Einheitskommandanten einreichen. In nicht einzuplanenden Notfällen (zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie) können Sie auch während des Dienstes um Urlaub nachsuchen. Zuständig ist Ihr Einheitskommandant.
Ein Dienstverschiebungsgesuch oder ein Urlaubsgesuch kann für registrierte Personen auch elektronisch über das Armeeportal eingereicht werden.
Bis wann ist ein Gesuch einzureichen?
Gesuche um Dienstverschiebung oder Dienstvorausleistung müssen von den Militärdienstpflichtigen im Regelfall spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn eingereicht werden. Gesuche die zu spät eintreffen, werden nur in absoluten Notfällen bewilligt.
Als Grundsatz gilt: Je früher, desto besser.
Gesuche, die zu spät eingereicht werden und von den zuständigen Verwaltungseinheiten nicht mehr behandeln werden können, werden dem direkt vorgesetzten Kommandanten zugestellt, unter dem der Gesuchsteller den Dienst zu leisten hat.
In einem solchen Fall hat der Militärdienstpflichtige gemäss Marschbefehl einzurücken. Der Kommandant ist nicht berechtigt, vordienstlich eine Dienstverschiebung zu bewilligen
Er prüft und entscheidet jedoch, ob
- der volle Dienst zu leisten ist;
- eine Teildienstleistung möglich ist;
- ein persönlicher Urlaub genügt;
- eine vorzeitige Entlassung zwingend ist.
An wen ist das Gesuch zu richten?
Rekruten, Soldaten, Unteroffiziere, höhere Unteroffiziere und Subaltern Offiziere* an die zuständige Militärbehörde ihres Wohnortskantons.
* ohne Sub Of und höh Uof, die in Stäben, oder Sub Of, die a i auf einer Hptm Fkt eingeteilt sind, sowie ohne Stabsof. Diese richten ihr Gesuch auf dem Dienstweg an den Personelles der Armee, Rodtmattstrasse 110, 3003 Bern (a d Dw).
Liens externes
Téléchargements
Persönliches Urlaubsgesuch