Orientierungstag
Was muss ich tun, um den Orientierungstag zu verschieben?
Beim Kreiskommando ein schriftliches Gesuch mit den nötigen Bestätigungen einreichen.
Rekrutierung
Was muss ich tun, um die Rekrutierung zu verschieben?
Beim Kreiskommando ein schriftliches Gesuch mit den nötigen Bestätigungen einreichen.
Rekrutenschule
Ich habe die Rekrutierung bereits erfüllt. Was muss ich tun, um die Rekrutenschule zu verschieben?
Ein schriftliches Gesuch mit den nötigen Bestätigungen beim Kreiskommando einreichen, welches das Gesuch den kompetenten Instanzen in Bern weiterleiten wird.
Schiesspflicht
Wo finde ich die Daten?
Auf diesem Link.
Ich habe alle Diensttage erfüllt. Muss ich trotzdem die Schiesspflicht erfüllen?
Ja, wenn es sich nicht um das Entlassungsjahr handelt (frühestens mit 30 Jahren).
Ich habe die Schiesspflicht nicht fristgerecht erfüllt. Kann ich diese nachholen?
Ja, im selben Jahr am Nachschiesskurs.
Ich habe während des Wiederholungskurses geschossen. Gilt dies als obligatorische Schiesspflicht?
Nein, die Schiesspflicht ist eine Pflicht ausser Dienst. Sie muss bei einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden.
Ich habe das Blatt mit dem Bar-Code und den Etiketten verloren. Kann ich ein neues Blatt erhalten? Kann ich trotzdem Schiessen gehen?
Ja, Anfrage per E-Mail (cdmt-ar@fr.ch). Ja, der Schützenverein muss Sie trotz Verlust des Blattes schiessen lassen.
Ich kann die Schiesspflicht aus gesundheitlichen Gründen nicht erfüllen. Was muss ich tun?
Ein Dispensgesuch mit einem Arztzeugnis und dem militärischen Leistungsausweis (grün) dem Kreiskommando zustellen.
Entlassung
Wann werde ich aus der Wehrpflicht entlassen? (Soldaten und Unteroffiziere)?
Sobald alle Diensttage erfüllt sind, aber frühestens 10 Jahre nach der Befürderung zum Soldat, mit wirkung auf dem 31. Dezember.
Ich wurde zur Entlassungsinspektion aufgeboten. Was muss ich tun, wenn ich verhindert bin?
Beim Kreiskommando ein schriftliches Gesuch mit den nötigen Bestätigungen einreichen.
Militärische Ausrüstung
Wo muss ich mich wenden, um Teile der Ausrüstung umzutauschen oder zu reparieren, inklusiv die persönliche Waffe?
Beim Armeelogistikcenter Grolley (Route du PAA, 1772 Grolley).
Auslandurlaub
Ich gehe für mehrere Monate, aber weniger als ein Jahr, ins Ausland. Der Wiederholungskurs fällt in diese Zeitperiode. Was muss ich tun?
Beim Kreiskommando ein schriftliches Dienstverschiebungsgesuch mit einer Bestätigung betreffend Auslandaufenthalt einreichen.
Ich gehe für mehrere Monate, aber weniger als ein Jahr, ins Ausland. Die Schiesspflicht fällt in diese Zeitperiode. Was muss ich tun?
Beim Kreiskommando ein schriftliches Dispensationsgesuch für die Schiesspflicht mit einer Bestätigung betreffend Auslandaufenthalt einreichen. Der Militärische Leistungsausweis (grün) ist beizulegen.
Ich gehe für lange Zeit (mehr als ein Jahr) ins Ausland. Was muss ich tun?
Beim Kreiskommando, zwei Monate vor der Abreise, ein Gesuch um militärischen Auslandurlaub (mittels Formular auf unserer Internet-Seite) mit den nötigen Bestätigungen sowie dem Dienstbüchlein einreichen.
Das Kreiskommando versichert sich, dass die Bedingungen erfüllt sind. Der Kreiskommandant ist für die Erteilung von Auslandurlaub zuständig.
Bedingungen betreffend Auslandurlauberteilung :
- alle anstehenden Pflichten bis zur Ausreise erfüllt sind
- der Auslandvorbezug für den Wehrpflichtersatz ist geregelt
- der Armeeangehörigen hat die militärische Ausrüstung sowie die persönliche Waffe beim Armeelogistikcenter oder bei der Retablierungsstelle abgegeben
- kein militärisches Strafverfahren offen ist