Der Staat Freiburg ermuntert die Betreiber kritischer Infrastrukturen und die Verantwortlichen anderer wichtiger stromabhängiger Anlagen, sich aktiv auf eine mögliche Strommangellage und die daraus resultierenden Massnahmen wie Kontingentierung und zyklische Netzabschaltungen vorzubereiten.
In diesem Zusammenhang regelt die folgende Empfehlung insbesondere die Verwendung von Notstromgruppen:
- Bei Kontingentierung können Notstromgruppen von Grossverbrauchern zeitlich unbeschränkt eingesetzt werden, sofern sie die vorgeschriebenen Normen für Luftschadstoffemissionen gemäss der Empfehlung Cercl'Air Nr. 32 erfüllen.
- Bei Netzabschaltungen können alle laufenden Notstromgruppen über 50 Stunden hinaus betrieben werden, wobei ebenfalls die Empfehlung Cercl'Air Nr. 32 zu beachten ist.
Die Betreiber von Notstromgruppen sind zudem verpflichtet, deren Einsatz der zuständigen kantonalen Luftreinhaltebehörde zu melden und zu dokumentieren (Art. 12 LRV). Diese Behörde ist berechtigt, alle sechs Jahre periodische Messungen und Kontrollen durchzuführen (Anhang 2, Ziff. 827 LRV).
Der Kanton Freiburg weist ausserdem darauf hin, dass für die Neuanschaffung von ortsfesten Notstromgruppen vorgängig eine Baubewilligung einzuholen ist.
Weitere Details und zusätzliche Informationen sind dem untenstehenden Merkblatt zu entnehmen, welches auch die notwendigen Kontaktangaben für Unterstützungsanfragen enthält.
Dokument: Merkblatt Notstromgruppen