HR/Buchhaltung
Die Untereinheit HR/Buchhaltung unterstützt die Aktivitäten des Amtsleiters in administrativen Belangen in Verbindung mit den verschiedenen Sektoren des Amtes, insbesondere in Bezug auf HR-Fragen und -Prozesse. In Absprache mit den Anweisungen des Amtsleiters übernimmt sie die Aufgaben, die mit der Führung der Buchhaltung und der Budgeterstellung, der Kontenbelege sowie des Finanzplanes des Amtes verbunden sind.
Administration, Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) und Strafregister
Die Administration ist für den Kommunikationsfluss (Schalter, Telefon, Post) zuständig.
Sie verwaltet in Zusammenarbeit mit den Sektoren der Freiheitsstrafen, Massnahmen und Bewährungshilfe (FMB) und Freiheitsstrafen im offenen Vollzug (FOV) alle administrativen, sozialen und informativen Fragen betreffend Personen, welche sich in den unterschiedlichen Regimen des Freiheitsentzuges befinden. Der vorgenannte Sektor bildet zudem KV-Lehrlinge aus.
Der Sektor der Ersatzfreiheitsstrafen und Strafregister hat zur Aufgabe, eine unbezahlte durch eine gerichtliche Behörde ausgesprochene Busse oder Geldstrafe, die auf dem Betreibungsweg uneinbringlich ist, einzukassieren oder die Strafe von der verurteilten Person verbüssen zu lassen.
Der Sektor agiert ebenfalls als kantonale Koordinierungsstelle für das nationale Strafregister-Informationssystem «VOSTRA». Er hat die Aufgabe, die laufenden Verfahren, die Urteile sowie die von den Justizbehörden nachträglich gefällten Entscheide zu erfassen und Auszüge für die kantonalen Behörden zu erstellen.
Die Abteilung Freiheitsstrafen im offenen Vollzug (FOV)
Die Aufgabe der Abteilung Freiheitsstrafen im offenen Vollzug (FOV) besteht darin, in administrativer, rechtlicher, kriminologischer und sozialpädagogischer Hinsicht, den Vollzug von Freiheitsstrafen oder verhängten Geldstrafen in Form von gemeinnütziger Arbeit (GA) oder elektronischer Überwachung (EM) umzusetzen und zu koordinieren.
Sie hat auch die Aufgabe, die Durchsetzung und Einhaltung der Ersatzmassnahmen sicherzustellen (im Sinne von Artikel 237 StPO), um die Begehung neuer Verbrechen oder Vergehen zu verhindern.
Abteilung Freiheitsstrafen, Massnahmen und Bewährungshilfe (FMB)
Der Auftrag der Abteilung Freiheitsstrafen, Massnahmen und Bewährungshilfe (FMB) besteht in der Umsetzung und Koordinierung des administrativen, rechtlichen, kriminologischen und sozialpädagogischen Vollzugs von Freiheitsstrafen, Massnahmen (im Sinne der Artikel 56, 67 und 67b StGB) und Mandate der Bewährungshilfe gemäss den rechtlichen Bestimmungen des Bundes, der Kantone und des Konkordats. Sie handelt im Interesse der öffentlichen Sicherheit und stützt sich dabei auch die Grundsätze der Minimierung des Rückfallrisikos, auf die Förderung des Ausstiegs aus der Delinquenz und auf die Unterstützung der sozialen Wiedereingliederung.
Informationsrecht (Opfer und Andere)
Aus Datenschutzgründen übermittelt das Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe keine Informationen über eine inhaftierte Person an Dritte, mit Ausnahme von Berechtigten nach Art. 92a StGB.
Der am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Art. 92a StGB ermöglicht einem Opfer im Sinne des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG), einem Angehörigen des Opfers oder einer Drittperson mit einem schutzwürdigen Interesse, beim Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe ein Gesuch einzureichen, um über den Vollzug der Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Massnahme einer verurteilten Person informiert zu werden. Daraufhin wird entschieden, ob das Informationsrecht der gesuchstellenden Person bejaht oder verneint wird.
Um ein Gesuch nach Art. 92a StGB einzureichen, müssen das untenstehende Formular sowie seine zwei Beilagen ausgefüllt, unterschrieben und an das Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe geschickt werden.