Einsatz von NewVostra
Das Projekt NewVostra (eine neue Version von Vostra zur Speicherung bestimmter Daten aus dem Strafregister), das unter der Leitung des Bundesamts für Justiz (BJ) durchgeführt wird, wurde am 23. Januar 2023 auf nationaler Ebene eingeführt. Das JVBHA als kantonale Koordinationsstelle für das Strafregister hat im Vorfeld mehrere Vorbereitungen getroffen. Personen, die beim Staat Freiburg über einen Zugang zu Vostra verfügten und diesen ab Ende Januar 2023 weiterhin nutzen wollten, mussten sich künftig mit einer gesicherten Chipkarte ausstatten (Übergang vom USB-Stick zu einer SMARTCARD) und zwingend verschiedene vom BJ angebotene Ausbildungsmodule besuchen. Das JVBHA hat in enger Zusammenarbeit mit dem BJ sichergestellt, dass diese Einführung optimal verläuft, indem es bei Bedarf den verschiedenen institutionellen Partnern seine Unterstützung anbietet. Die bisherigen Rückmeldungen zeigen, dass NewVostra ein leistungsfähiges Arbeitsinstrument darstellt, das den Bedürfnissen des JVBHA und seiner Partner entspricht.
Stärkung der institutionellen Zusammenarbeit mit einigen Partnern der strafrechtlichen Kette
Das JVBHA hatte am 28. und 30. März 2023 das Vergnügen, über 40 Mitarbeiter/-innen der Freiburger Staatsanwaltschaft zu empfangen. Ziel war es, ihnen die Aktivitäten und die Organisation des JVBHA vorzustellen, wobei der Schwerpunkt auf den Aktivitäten lag, welche die beiden Ämter verbindet. Dieser sehr konstruktive Austausch wurde von der Staatsanwaltschaft besonders geschätzt. Andere staatliche Stellen haben bereits Interesse an einem ähnlichen Treffen mit dem JVBHA bekundet, dessen Modalitäten bislang noch nicht festgelegt wurden.
Mehr als 30 Mitarbeiter/-innen des JVBHA hatten zudem die Möglichkeit, ein Praktikum bei der Freiburger Kantonspolizei (POL) zu absolvieren. Dieses Projekt, zu dem die ersten Überlegungen bereits vor der COVID-Pandemie stattfanden, konnte schlussendlich im Laufe des vergangenen Jahres konkretisiert werden. Zunächst fand unter der Leitung des Kommandanten der POL ein Besuch der gesamten Belegschaft in deren Räumlichkeiten statt, um die Organisation und die Tätigkeiten der POL allgemein kennen zu lernen. Anschließend absolvierten die interessierten Mitarbeiter/innen des JVBHA ein Vormittagspraktikum bei der Kriminalpolizei und an einem anderen Tag ein fast ganztägiges Praktikum (nach eigener Wahl) entweder bei der bürgernahen oder der mobilen Polizei. Das Ziel, den Mitarbeiter/-innen des JVBHA eine echte Immersion zu bieten, indem sie eine komplette Schicht mit den Einsatzkräften absolvieren (Dienstantritt, Briefing und Patrouille), und vor allem einen konstruktiven Austausch zwischen den Mitarbeitern/innen der beiden betroffenen Einheiten zu ermöglichen, wurde voll und ganz erreicht.
Konkordatsprojekte PLESORR und Ziel Desistance
Das Pilotprojekt der Commission latine de probation (CLP) "Ziel Desistance" (eine Interventionsstrategie, die individuelle Ausstiegsprozesse aus der Kriminalität fördert) hat nach mehrjähriger Konzeptionsarbeit im Jahr 2023 zu ermutigenden wissenschaftlichen Ergebnissen geführt (Evaluation durch die Ecole des sciences criminelles der Universität Lausanne). Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat seinerseits den Schlussbericht ebenfalls validiert. Für das JVBHA wird die Fortsetzung dieses Ansatzes (mit Zustimmung der Direktion für Sicherheit, Justiz und Sport (DSJS)) durch die Anstellung eines/-r Koordinators/-in für das Projekt "Sozialkapital" im Jahr 2024 konkretisiert werden. Das JVBHA wird sich auch an einem Austausch zu diesem Thema mit den deutschsprachigen Kantonen beteiligen.
Starker Anstieg der Fälle von lebenslangem Tätigkeitsverbot nach Art. 67 Abs. 3 StGB
Das JVBHA hat im Jahr 2023 einen deutlichen Anstieg der Verurteilungen zu einem lebenslangen Verbot der Ausübung einer beruflichen oder organisierten ausserberuflichen Tätigkeit mit Minderjährigen festgestellt. Diese Bestimmung, die in ihrer aktuellen Form seit dem 1. Januar 2019 im Strafgesetzbuch enthalten ist, wurde von den Gerichten unseres Kantons seit etwa zwei Jahren stark vermehrt angewendet, was zu zahlreichen Überlegungen und Anpassungen innerhalb des Amtes und insbesondere in seinem auf diesen Kontext spezialisierten Sektor führte. Angesichts der voraussichtlichen Dauer der Umsetzung solcher Entscheidungen wird die Anzahl der Situationen, mit denen sich das JVBHA in Zukunft befassen muss, stetig zunehmen.
Kennzahlen
2022 | 2023 | |
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Anzahl erhaltener Strafbefehle von der Staatsanwaltschaft Freiburg, den Oberämtern und gewissen Freiburger Gemeinden für unbezahlte Bussen und Geldstrafen. | 7492 | 7286 |
Betrag, den das JVBHA durch den Erhalt von Bussgeldbescheiden und unbezahlten Geldstrafen eingenommen hat | Fr. 1'721'022.- | Fr. 1'972'113.- |
Anzahl der Stunden gemeinnütziger Arbeit (GA), die im Jahr 2023 unter der Leitung des JVBHA geleistet wurden | 28'317 | 31'786 |
Anzahl der Hafttage, die im Jahr 2023 von 823 Verurteilten unter der Zuständigkeit des JVBHA in den verschiedenen Einrichtungen in der ganzen Schweiz vollzogen wurden | 60'201 | 59'804 |