Wichtige Ereignisse
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Um den Anforderungen des Strafgesetzbuches nachzukommen, hat eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG), der Freiburger Strafanstalt (FRSA) und des Amtes für Justizvollzug und Bewährungshilfe (JVBHA), ein Konzept für die Betreuung von Personen ausgearbeitet, die zu einer stationären therapeutischen Massnahme gemäss Art. 59 StGB verurteilt wurden. Hauptkern des Konzepts war es, eine Art Tagesklinik innerhalb des Standorts Bellechasse einzurichten. Nach der Genehmigung des Staatsrates wurde am 19. Januar 2022 mit dem Konzept gestartet. Momentan absolvieren 5 eingewiesene Personen das Therapieprogramm. Die FRSA verfügt nunmehr über ein konkretes Konzept, um stationäre Massnahmen, momentan ausschliesslich für freiburgische Gefangene, durchzuführen. Das Betreuungsangebot entspricht der Milieutherapie in Anwesenheit von psychiatrischem Krankenpersonal, Erzieher/innen, Ergotherapeut/innen und Psychiater/innen. Morgens finden jeweils Workshops und Gruppengespräche sowie individuelle Besprechungen statt. Der Einsatz hinsichtlich der psychiatrischen Betreuung in der FRSA zeigt eindeutige Verbesserungen bei einigen Eingewiesenen, welche eine besonders komplexe Problematik in Bezug auf die psychiatrische Begleitung und Betreuung aufweisen, und welche in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind.
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Die Abteilung für Freiheitsstrafen im offenen Vollzug (FOV) des JVBHA hat im Jahr 2021eine Umfrage über die verschiedenen kantonalen Praktiken betreffend Gemeinnützige Arbeit (GA) durchgeführt. Der Fragebogen umfasste 71 Fragen. Ziel der Umfrage, an der 24 Kantone teilnahmen, war es, die Hauptaspekte und Abläufe im Zusammenhang eines Strafvollzugs in Form von GA aufzuzeigen. Die behandelten Bereiche beziehen sich auf das Profil der Mitarbeitenden, welche sich mit der GA befassen (Anzahl, Alter, Ausbildungsart und -stufe) und die kantonalen Strukturen, in welchen sie tätig sind. Die Umfrage untersuchte auch die verschiedenen Schritte, welche zur GA führen, vom Erstantrag bis zum Ende des Strafvollzugs in dieser Form. Die behandelten Themen umfassen die wichtigsten administrativen, regulatorischen und rechtlichen Aspekte, sowie die Beziehung zu den GA-Arbeitgebenden, mit welchen die Ausführenden konfrontiert sind. Die Untersuchung befasste sich des Weiteren mit einigen Fragen betreffend die Zufriedenheit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen, den aufgetretenen Schwierigkeiten sowie der Verbreitung der GA und den innovativen Praktiken. Schliesslich wurde der Abschlussbericht (ca. 40 Seiten) an alle Kantone übermittelt. Die FOV konnte eine Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) schaffen. Auf der Webseite des Zentrums unter der Kategorie «Update Justizvollzug» wurde eine Zusammenfassung des Projekts veröffentlicht.
https://www.skjv.ch/de/austausch/update-justizvollzug/gemeinnuetzige-arbeit
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Das Projekt PLESORR (Processus latin d’exécution des sanctions orientées sur les risques et les ressources) hat zum Ziel, auf der Ebene des Konkordats der lateinischen Kantone die Grundsätze und die praktische Umsetzung des Risikomanagements im Rahmen der Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen zu harmonisieren und zu regeln (Freiheitsstrafen, Massnahmen und Bewährungshilfe). Das Projekt, das im Anschluss an den Entscheid der Conférence latine des Chefs des Départements de justice et police (CLDJP) zur Entwicklung eines Konzepts vom Typ ROS («Risikoorientierter Sanktionenvollzug», ein in der Deutschschweiz entwickeltes Konzept) in der lateinischen Schweiz, erfuhr im Laufe des Monats Juni 2022 auf Veranlassung einer Retraite der für dieses Projekt beauftragten Arbeitsgruppe eine wichtige Entwicklung. Ein Entwurf für ein Konkordatsreglement (oder zumindest ein umfassendes und detailliertes Konzept) sollte der CLDJP im März 2023 vorgelegt werden, damit es zwischen 2024 und 2025 schrittweise in Kraft treten kann. Des Weiteren ist ein breit angelegtes Ausbildungsprojekt mit dem SKJV geplant, um dieses neue Konzept in die Praxis umzusetzen. Dieses Projekt untersteht nicht ausschliesslich dem JVBHA. Es erforderte jedoch ein grosses Engagement seiner Mitarbeiter/innen für dessen Entwicklung und wird die Funktionsweise aller Akteure des Konkordats (Vollzugsbehörden, Bewährungshilfe und Strafvollzugsanstalten) stark beeinflussen.
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Das Pilotprojekt der Commission latine de probation (CLP) « Ziel Desistance», das ursprünglich während eines Zeitraums von 3 Jahren vorgesehen war, aber insbesondere aufgrund von Covid um ein Jahr verlängert wurde, endete im Januar 2023. Diese vier Jahre der Erprobung einer Interventionsstrategie, die sich an den Grundsätzen und Errungenschaften der Forschung im Bereich der Desistance (d.h. eines Ausstiegsprozesses aus dem delinquenten Verhalten) orientiert, haben dieses Jahr zu folgenden Ergebnissen geführt:
- der sichere Fortbestand der Begleitung einer Gruppe Bewährungshilfeempfangenden zu konkreten Aktivitäten zum Ausbau ihres Sozialkapitals ausschliesslich für das Jahr 2023.
- die Erstellung eines Handbuchs «Ziel Desistance» mit den wichtigsten Erkenntnissen für die Praxis dieses Experiments.
- der nächste UNIL-Bericht, der die effektiven Ergebnisse dieser Interventionsstrategie hinsichtlich der Reduzierung der Rückfälligkeit, aber auch der Stärkung der Motivation zur Veränderung, des Sozialkapitals und der Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bewährungshelfenden und Bewährungshilfeempfangenden analysiert.
Nach Abschluss dieser Experimentierphase erwägt die CLP einen mittel- und langfristigen Fortbestand dieser Errungenschaften und deren Ausweitung auf alle mit Bewährungshilfemandaten betrauten Personen, aber auch die Erweiterung der Praktiken beispielsweise im Bereich des Strafvollzugs. Mehrere Mitarbeiter/innen und Führungskräfte des JVBHA waren stark in diesem Pilotprojekt involviert.
Kennzahlen
2021 | 2022 | |
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Anzahl erhaltener Strafbefehle von der Staatsanwaltschaft Freiburg, den Oberämtern und gewissen Freiburger Gemeinden für unbezahlte Bussen und Geldstrafen. | 6233 | 7492 |
Betrag, den das JVBHA durch den Erhalt von Bussgeldbescheiden und unbezahlten Geldstrafen eingenommen hat | Fr. 1'720'676.- | Fr. 1'721'022.- |
Anzahl der Stunden gemeinnütziger Arbeit (GA), die im Jahr 2022 unter der Leitung des JVBHA geleistet wurden | 34'740 | 28'317 |
Anzahl der Hafttage, die im Jahr 2022 von 876 Verurteilten unter der Zuständigkeit des JVBHA in den verschiedenen Einrichtungen in der ganzen Schweiz vollzogen wurden | 59'433 | 60'201 |