Diesen Freitag, den 11. Juni 2021, beginnt die Fussballeuropameisterschaft, und wie bei jedem grossen Fussballereignis wird es öffentliche Übertragungen mit grossem Publikum auf öffentlichen Plätzen oder in verschiedenen Arten von öffentlichen Gaststätten geben. Im Rahmen der vom Bund beschlossenen Covid-19-Lockerungsmassnahmen werden diese Veranstaltungen den Sportfans ermöglichen, ihre Leidenschaft in einer festlichen Atmosphäre zu teilen. Die kantonale Koordinationsstelle Covid-19 weist jedoch darauf hin, dass es in diesem Zusammenhang besonders wichtig ist, grundlegende Abstandsmassnahmen einzuhalten, um jegliche Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Darüber hinaus müssen die verschiedenen Veranstalterinnen und Veranstalter eine Reihe von Regeln beachten:
Veranstaltungen / Fanzonen
- Für diese Veranstaltungen muss beim Oberamt ein Gesuch für ein Patent K von kurzer Dauer eingereicht werden.
- Die Richtlinien des Bundes müssen strikte eingehalten werden, insbesondere: sitzendes Publikum, 100 Personen in Innenräumen und 300 draussen, höchstens die Hälfte des normalen Fassungsvermögens des Veranstaltungsortes, es müssen Masken getragen werden.
Terrassen von öffentlichen Gaststätten
- Zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht: Tonübertragungen bis zum Ende der Spiele werden toleriert. Nach dem Ende der Spiele können die Terrassen bis Mitternacht weiter genutzt werden, jedoch ohne irgendeine Tonübertragung (Bildschirm oder Fernseher ausgeschaltet).
- Nach Mitternacht: Wenn das Spiel nicht zu Ende ist, darf die Terrasse ausnahmsweise bis zum Ende des Spiels genutzt werden. Sie sollte dann jedoch sofort geschlossen werden. In diesem Fall muss die Inhaberin oder der Inhaber beim Oberamt kein Gesuch um Verlängerung einreichen.
Buvetten
Die Verpflegungsstände in Sportstätten (insbesondere des Fussballs) haben in der Regel ein H-Patent, die es ihnen erlaubt, nur bis 23 Uhr geöffnet zu sein, und auch nur dann, wenn ein Wettkampf oder eine Sportveranstaltung stattfindet. So müssen Inhaberinnen/Inhaber, die im Zusammenhang mit der Fussballeuropameisterschaft Veranstaltungen organisieren wollen, etwa die Übertragung von Spielen und den Verkauf von Speisen und Getränken, beim Oberamt ein Patent K von kurzer Dauer beantragen.