Das 2011 in Kraft getretene Justizgesetz gewährleistet die Anwendung der neuen Prozessordnungen des Bundes im Kanton Freiburg und fasst die Bestimmungen, die früher in rund 20 verschiedenen Gesetzen verankert waren, in einem Gesetz zusammen. Angesichts des Ausmasses der neuen Gesetzgebung wurde bereits von vornherein geplant, in einer zweiten Phase die Zusätze einzufügen, die sich in den ersten Jahren der Praxisanwendung als notwendig erweisen würden.
Basierend auf einer Vorvernehmlassung bei den betroffenen Behörden und Instanzen wurde ein Vorentwurf zur Änderung des Justizgesetzes ausgearbeitet; der Vorentwurf war von Juli bis Oktober 2013 in der Vernehmlassung. Der heute dem Grossen Rat überwiesene Entwurf berücksichtigt die während der Vernehmlassung geäusserten Bemerkungen weitgehend. So wurden der Zusammenschluss der Gerichtsbezirke und die Einführung eines einzigen Strafgerichts im Entwurf nicht berücksichtigt, denn einige konsultierte Instanzen waren der Meinung, dass vor dem Entscheid zur Zweckmässigkeit dieser Reformen eine tiefgreifende Studie zu den Kosten durchgeführt werden sollte.
Organisatorische Flexibilität und Reaktionsfähigkeit
Hauptziel der Revision war die nochmalige Verbesserung der Funktionsweise der Gerichtsbehörden, insbesondere durch mehr organisatorische Flexibilität. In diesem Sinn führt der Entwurf die Funktion der Wanderrichterinnen und Wanderrichter ein, die je nach Bedarf bei den erstinstanzlichen Gerichten eingesetzt werden. So können temporäre Personalmängel bei Überlastung oder Abwesenheiten überbrückt werden, sei dies bei den Bezirksgerichten, den Friedensgerichten oder der Staatsanwaltschaft. Der Justizrat wird auf Antrag der betroffenen Gerichtsbehörden und nach Anhörung des Kantonsgerichts über den Einsatz der Wanderrichterinnen und Wanderrichter entscheiden.
Des Weiteren und im Sinne einer gesteigerten Reaktionsfähigkeit werden mit dem Entwurf die Zuständigkeiten des Justizrats erweitert. Der Justizrat kann mit Zustimmung des Staatsrats die Regionalisierung oder Zentralisierung bestimmter administrativer Aufgaben vorsehen, um damit die Bearbeitung zu rationalisieren und die betroffenen Behörden zu entlasten. Zum gleichen Zweck kann er den Gerichtsbehörden ausserdem verbindliche Richtlinien bei der Organisation und den Prozessen auferlegen.
Der Gesetzesentwurf sieht zudem eine Reorganisation des Kantonsgerichts vor. Gemäss der vom Kantonsgericht während der Vernehmlassung geäusserten Meinung werden die Abteilungen aufgehoben. Das Kantonsgericht wird sich also nach dem Modell des Bundesgerichts in Zukunft aus zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Gerichtshöfen sowie einer Verwaltungskommission zusammensetzen.
Einführung von Ordnungsbussen
Zu den weiteren Neuerungen gehören die Änderung des Gesetzes über die Haftung der Gemeinwesen und ihrer Amtsträger zur Einhaltung des vom Bundesgericht formulierten, doppelten kantonalen Instanzenzuges, oder die Einführung des Ordnungsbussensystems, um die Verletzung von Bestimmungen in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz, Wald, Jagd oder Fischerei zu ahnden. Schliesslich gibt der Entwurf die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Erstellung der Steuerinventare im Todesfall an eine andere Behörde zu übertragen ? anstelle der momentan zuständigen Friedensgerichte, die bereits chronisch überlastet sind.