Das neue Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug (SMVG, SGF 340.1), das der Grosse Rat am 7. Oktober 2016 erlassen hat, ist am 1. Januar 2018 nach über einem Jahr Umsetzungsarbeiten in Kraft getreten. Seit Dezember 2016 haben rund 50 Personen in verschiedenen Arbeitsgruppen die neue Gesetzgebung konkretisiert, mit der Bestimmungen aus 15 kantonalen Erlassen in einem einzigen Gesetz zusammengefasst werden.
Das SMVG sieht eine umfassende Reorganisation des Justizvollzugs vor. Einerseits werden die Anstalten von Bellechasse, die dem Straf- und Massnahmenvollzug dienen, und das Zentral-gefängnis, das hauptsächlich für die Untersuchungshaft zuständig ist, in einer neuen Einheit, der Freiburger Strafanstalt (FRSA), vereint. Die FRSA hat die Rechtsform einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt und steht unter der Leitung von Franz Walter, dem früheren Direktor der Anstalten von Bellechasse. Sie umfasst rund 173 Vollzeitäquivalente (VZA).
Andererseits werden auch das ehemalige Amt für Straf- und Massnahmenvollzug und Gefängnisse (ASMVG), zu dem das Zentralgefängnis gehörte, und das Amt für Bewährungshilfe (BHA) in einer neuen Einheit, dem Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe (JVBHA), zusammengefasst. Das JVBHA steht unter der Leitung von Xavier Orsini, dem ehemaligen Vorsteher des ASMVG. Es verfügt über rund 25 VZÄ und wird diesen Frühling neue Räumlichkeiten an der Route d'Englisberg 3 in Granges-Paccot beziehen, die der Kanton nach einem Beschluss des Grossen Rates vom 10. Oktober 2017 erworben hat.
Die Reorganisation hat zum Ziel, die Effizienz der gesamten Strafverfolgung insbesondere durch eine bessere Koordination und verbesserte Verfahren zu steigern. Das SMVG sieht namentlich die Ausarbeitung einer kantonalen Strafvollzugspolitik vor, die dem Staatsrat zur Genehmigung vorgelegt wird. Diese soll bei den verschiedenen Akteuren des Bereichs einheitliche Prinzipien und Vorgehensweisen sicherstellen. Zudem verankert sie in der Praxis ein risikoorientiertes Case-Management im Straf- und Massnahmenvollzug, das sowohl in der FRSA als auch während der Bewährungshilfe zur Anwendung kommt.
Schliesslich stärkt das SMVG die Koordinationsrolle und die Kompetenzen der Sicherheits- und Justizdirektion, die für den Justizvollzug zuständig ist.