Die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) hat heute ihren Vorentwurf des Gesetzes über den Straf- und Massnahmenvollzug in Vernehmlassung gegeben(www.fr.ch/vernehmlassungen). Der gut achtzig Artikel starke Gesetzestext fasst Bestimmungen zusammen, die heute in rund fünfzehn kantonalen Erlassen verstreut sind. Ziel dieser Gesamtrevision ist es, die Kohärenz und Effizienz der gesamten Strafverfolgung zu steigern, indem die kantonale Organisation der Strafvollstreckung und der Straf- und Massnahmenvollzug im selben Gesetz geregelt werden.
Bellechasse und Zentralgefängnis vereint
Die Vollzugsorganisation weist heute ein Ungleichgewicht auf. Auf der einen Seite stehen die Anstalten von Bellechasse, die den Straf und Massnahmenvollzug sicherstellen, einen Autonomiestatus haben und direkt dem Staatsrat unterstehen (wobei sie administrativ der SJD zugeordnet sind), auf der anderen Seite das Zentralgefängnis, das vor allem der Untersuchungshaft dient und eine einfache Abteilung des Amtes für Straf und Massnahmenvollzug und Gefängnisse (ASMVG) ist. Der Vorentwurf schlägt vor, diese beiden Anstalten zu einer Einheit mit dem Namen Freiburger Strafanstalten zusammenzufassen, die weiterhin über einen Autonomiestatus verfügt. Diese Zusammenfassung ermöglicht einen effizienteren und kohärenteren Einsatz der Ressourcen, die Nutzung von Synergien und die Umsetzung von gemeinsamen Lösungen in den Bereichen Informatik, Sicherheit und medizinische Versorgung, wie auch mehr Flexibilität im Umgang mit schwierigen Gefangenen.
Ein Amt für die gesamte Strafverfolgung
Im Bereich des Sanktionenvollzugs sieht der Vorentwurf die Zusammenlegung von ASMVG (ohne Zentralgefängnis) und Amt für Bewährungshilfe (BHA) vor. Auch hier besteht dank vereinter Kräfte und Kompetenzen Aussicht auf Synergieeffekte (besonders in der Verwaltung) und mehr Effizienz, zum Beispiel im Bereich der Kriminologie. Vor allem jedoch wird das neue Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe eine Person während der gesamten Strafverfolgung einschliesslich der Phase begleiten, in der sie unter Bewährungshilfe steht. Es bildet deshalb den idealen Rahmen für die Einführung des neuen Risikomanagement-Konzepts ROS (risikoorientierter Sanktionenvollzug).
Zwar ist kein Amt für Strafvollstreckung und Strafvollzug an der Spitze der beiden neuen Einheiten vorgesehen, doch der Vorentwurf erweitert die Koordinationsrolle und die Kompetenzen der Direktion, die für den Justizvollzug zuständig ist (heute die SJD).
Parallele Vollzugsplanung
Dank der neuen vereinfachten, klareren, effektiveren und effizienteren Struktur des Vollzugs-bereichs soll es gelingen, die Herausforderungen der kommenden Jahre optimal zu bewältigen. Neben der baldigen Einführung des ROS-Konzepts werden mit dem neuen Sanktionenrecht, dessen Inkrafttreten für 2018 geplant ist, die elektronische Fussfessel ein- und die Kurzstrafen wiedereingeführt.
Schliesslich sind das Wachstum der Gefängnisbevölkerung, die soziologischen Veränderungen in ihrer Zusammensetzung und die Handhabung von Sicherheitsrisiken zu berücksichtigen. Deshalb hat die SJD neben der Arbeit am Gesetz umfassende Überlegungen zu den Bedürfnissen im Bereich der Infrastruktur angestellt. Daraus ging die Vollzugsplanung 2016-2026 hervor, die der Staatsrat allerdings noch im Rahmen von allgemeinen Diskussionen über die Prioritäten des Staates bei der Infrastruktur behandeln will.