Am 24. Juni 2022 hatten sich die Staatsanwaltschaft, das Kantonsarztamt, die Kantonspolizei und die Oberämter zusammengeschlossen, um potenziellen Opfern im Falle einer Vergiftung oder des Verdachts auf Vergiftung durch GHB (Gamma-Hydroxybutyrate) oder einer anderen Substanz mit ähnlicher Wirkung eine umfassende Betreuung zu gewährleisten. Daraufhin wurde die Richtlinie Nr. 1.17 des Generalstaatsanwalts ausgearbeitet, die unter anderem festlegt, dass die medizinische Betreuung für das Opfer keine Kosten verursacht.
Seit der Umsetzung der Richtlinie wurde der Kantonspolizei 35 Opfer gemeldet. Trotz einer schnellen Anhandnahme konnten die Analysen und die anschliessenden Verfahren keine nachgewiesenen Fälle aufzeigen.
Nach fast dreijähriger Anwendung ziehen die Beteiligen eine positive Bilanz des Verfahrens, das dazu beiträgt, das Gefühl der Unsicherheit zu bekämpfen. Die Koordination und das eingerichtete Dispositiv funktionieren, was der richtigen Betreuung der Opfer zugutekommt. Angesichts dieser Feststellung wird die Richtline Nr. 1.17 vom 24. Juni 2022 des Generalstaatsanwalts aufrechterhalten.
Parallel dazu haben Polizei und Oberämter zusammengearbeitet und tun dies auch weiterhin, um die Verantwortlichen und Organisatorinnen/Organisatoren von Veranstaltungen für dieses Phänomen zu sensibilisieren. Bei der Erteilung von Genehmigungen für Veranstaltungen und/oder im Rahmen von bürgernahen Kontakten werden den Verantwortlichen Flyer mit Empfehlungen für den Fall einer möglichen Vergiftung durch GHB ausgehändigt.
Zur Erinnerung: Wenn eine Person eine mögliche Vergiftung durch GHB äussert, ist Folgendes zu tun:
- Notruf wählen
- Beim Opfer bleiben, bis es versorgt wird
- Getränk oder Glas des Opfers beiseitestellen (sichern)
- Mögliche Fotos und/oder Videos des Abends sichern
Für eine erfolgreiche medizinische Versorgung ist es entscheidend, dass das Opfer spätestens 6 Stunden nach dem Ereignis medizinisch abgeklärt werden kann.