Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann eine OB in Raten bezahlt werden?
Nein, die Ordnungsbussen sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen, andernfalls wird das ordentliche Strafverfahren eingeleitet. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren. Es widerspricht dem Zweck des Gesetzes, in Raten zu zahlen.
Kann das Radarbild per E-Mail übermittelt werden?
Ja, wenn es sich um eine OB handelt. Wird ein Anzeigerapport erstellt, muss sich der oder die Zuwiderhandelnde direkt an den zuständigen Magistrat wenden (Oberamt oder Staatsanwaltschaft).
Zahlungsarten
In folgendem Dokument finden Sie die Zahlungsarten für Ordnungsbussen, inklusive für Zahlungen aus dem Ausland.
Die gesetzlichen Grundlagen
ORDNUNGSBUSSENGESETZ (OBG)
Art. 6
1 Wird die beschuldigte Person anlässlich der Widerhandlung identifiziert, so kann sie die Busse sofort oder innerhalb von 30 Tagen (Bedenkfrist) bezahlen.
4 Bezahlt die beschuldigte Person die Busse nicht innerhalb der Frist, so wird ein ordentliches Strafverfahren durchgeführt.
Art. 9
2d den Hinweis, dass der hinterlegte Betrag mit der Ordnungsbusse verrechnet wird, sofern die beschuldigte Person die Ordnungsbusse innerhalb von dreissig Tagen ausdrücklich akzeptiert oder die Bedenkfrist unbenutzt abläuft;
Art. 10
2 Die Ordnungsbusse gilt mit der Verrechnung als bezahlt.
Art. 11
Mit der Bezahlung oder Verrechnung wird die Busse rechtskräftig.
STRASSENVERKEHRSGESETZ (SVG)
ORDNUNGSBUSSENVERORDNUNG (OBV)
KANTONALE GESETZE (KG)
- Gesetz über kantons- und bundesrechtliche Ordnungsbussen (KOBG)
- Verordnung über kantons- und bundesrechtliche Ordnungsbussen (KOBV)
- Reglement über die Hundehaltung (HHR)
- Jagdverordnung (JaV)
- Reglement über die Ausübung der Patentfischerei (FischR)
- Verordnung über die Wildruhezone La Berra
- Reglement über die Abfallbewirtschaftung (ABR)
- Reglement über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSR)
Kontakt
Kantonspolizei Freiburg
Bearbeitungszentrum von Strafzetteln und Ordnungsbussen (BZSOB)
Postfach
1701 Freiburg
Montag bis Freitag 8h00-11h00 / 14h00-16h00
+41 26 305 1617
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