Seit April 2021 sind in mehreren Schweizer Kantonen bis dato zehn Fälle von Trickdiebstählen des Typs « Rip Deal » - begangen via eine Kleinanzeigenplattform eines sozialen Netzwerks – registriert worden. Der Gesamtschaden beläuft sich auf zirka CHF 80'000.-. Der Kanton Freiburg hat bereits drei Fälle registriert.
Der Modus Operandi ist in jedem der gemeldeten Fälle identisch. Eine Privatperson bietet ein Schmuckstück oder eine Markenuhr im Wert von mehreren tausend Franken auf einer Kleinanzeigenplattform eines sozialen Netzwerks zum Verkauf an. Ein « falscher » Käufer oder eine « falsche » Käuferin zeigt dann grosses Interesse an der Ware und vermittelt dem/der Verkäufer/in Vertrauen. Nach einigen Nachrichten, die hauptsächlich in Englisch ausgetauscht wurden, wird ein Termin für den Abschluss des Verkaufs vereinbart. Der/die Käufer/in bietet an, direkt zur Wohnung des Anbieters oder der Anbieterin zu kommen und bar zu bezahlen, ohne davor den Preis zu verhandeln. Seltener finden die Begegnungen im öffentlichen Raum statt.
Nachdem er/sie dem/der Verkäufer/in den geforderten Geldbetrag gezeigt hat, händigt der/die Betrüger/in schliesslich einen Umschlag aus, der nur noch eine Banknote und Zeitungspapier enthält. Wenn das Opfer den Betrug bemerkt, ist es bereits zu spät.
Wenn Sie wertvollen Schmuck oder Uhren auf einer solchen Plattform zum Verkauf anbieten, empfiehlt die Polizei, die folgenden Punkte zu beachten:
- Seien Sie misstrauisch, wenn der Käufer/die Käuferin nicht versucht, den Preis zu verhandeln.
- Überprüfen Sie die Kontaktdaten des Käufers/der Käuferin (Pseudonym, Name, usw.) und/oder bitten Sie ihn/sie, sich auszuweisen.
- Überprüfen Sie bei einer Transaktion sofort, ob der volle Betrag im Umschlag ist.
- Melden Sie verdächtiges Verhalten umgehend unter der Nummer 117.
- Wenn Sie Opfer eines Trickdiebstahls geworden sind, erstatten Sie Anzeige bei einem Polizeiposten.