Am 23. Juli 2024 meldete der Stadtammann der Gemeinde Neyruz der Polizei Unterschlagungen, welche im Zusammenhang mit der Gemeindekasse entdeckt wurden. Am nächsten Tag wurde Strafanzeige erstattet.
Die Untersuchungen ergaben, dass der damalige Finanzverwalter der Gemeinde Neyruz zwischen Juli 2023 und Juli 2024 unrechtmässig Geld aus der Gemeindekasse sowie aus dem Automaten für das Aufladen der Mülldeponie-Karten entnahm. Er tätigte zudem persönliche Ausgaben mit der Gemeindekreditkarte und verfälschte darüber hinaus Rechnungen zu seinen Gunsten. Schliesslich zog er die Sozialabzüge von seinem Lohn ab. Insgesamt betrug die Veruntreuung rund CHF 16'500.00.
Der Verurteilte hat das auf diese Weise veruntreute Geld genutzt, um gegen ihn gerichtete Verfahren zu bezahlen, seinen Lebensunterhalt sowie seine Hobbys zu finanzieren. Im Laufe der Untersuchung hat er den Sachverhalt vollständig anerkannt, sein Bedauern ausgedrückt und um Entschuldigung gebeten. Zudem hat er sich schriftlich verpflichtet, den gesamten Schaden, welcher der Gemeinde Neyruz entstanden ist, zu ersetzen.
Der ehemalige Finanzverwalter der Gemeinde Neyruz wurde der qualifizierten Veruntreuung, des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der Urkundenfälschung und der ungetreuen Geschäftsbesorgung für schuldig befunden und mit Strafbefehl vom 7. April 2025 zu einer Freiheitsstrafe von 180 Tagen mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Busse in Höhe von CHF 500.00 verurteilt.
Die am 7. April 2025 erlassene Verfügung ist nicht definitiv und kann noch angefochten werden.
Fabien Gasser
Generalstaatsanwalt