Seit dem Jahr 2011 sieht das Gesetz vor, dass Staatsrat und Generalstaatsanwalt gemeinsam die Politik der Kriminalitätsbekämpfung festlegen. Diese Politik dient dazu, einzelnen Fällen Vorrang bei der Behandlung zu geben, die verfügbaren Mittel zu verstärken oder die Strafen in gewissen Bereichen zu verschärfen.
Gewaltdelikte – insbesondere bei Minderjährigen –, Internetkriminalität, Betäubungsmittelhandel, organisierte Kriminalität und Finanzkriminalität sowie Vandalismus und Unsicherheit sind die Prioritäten, die der Generalstaatsanwalt und der Staatsrat in der Kriminalpolitik für den Zeitraum 2024–2027 gemeinsam festgelegt haben
Fabien GASSER, Generalstaatsanwalt