Organisation
Die Rekurskommission für die Ersterhebung und Erneuerung (nachfolgend: die Kommission) wird geregelt durch das Gesetz über die Geoinformation (KGeoIG) und vom Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege.
Die Kommission behandelt Beschwerden gegen Einspracheentscheide der beauftragen Ingenieur-Geometerin oder des beauftragten Ingenieur-Geometers, dier gemäss der Spezialgesetzgebung am Ende des öffentlichen Auflageverfahrens von Vermessungswerken und bei der Behebung von Widersprüchen ergangen sind. Sie entscheidet als letzte kantonale Instanz und steht unter der Aufsicht des Justizrates. Aufgrund ihrer Zusammensetzung garantiert sie die sachkundige Berücksichtigung sowohl von Aspekten in Bezug auf die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen als auch von spezifischen Aspekten in Bezug auf die Vermessung.
Zudem ermöglicht die Anwesenheit aller betroffenen Personen (beschwerdeführende Partei, beschwerte Ingenieur-Geometerin oder beschwerter Ingenieur-Geometer, Personen deren Interesse denjenigen der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers entgegenstehen) an den öffentlichen Verhandlungen im Allgemeinen ein besseres Verständnis der Rechte und der Vermessung im streitgegenständlichen Dossier.
Auch bietet die Verhandlung vor der Kommission ein idealer Rahmen für eine einvernehmliche Lösung, was von den anwesenden Personen auch so verstanden wird.
Die Kommission tagt mit ihrer Präsidentin oder ihrem Präsidenten oder ihrer Vizepräsidentinoder ihrem Vizepräsidenten und zwei Beisitzenden, unterstützt von der Sekretärin oder dem Sekretär. Die Kriterien für die konkrete fallbezogene Zusammensetzung sind die Sprache des Dossiers, die Verfügbarkeit der Mitglieder sowie eventuelle Ausstandsgründe.
Adresse
Rekurskommission für die Ersterhebung und Erneuerung
p.A. Amt für Goeinformation
Rue Joseph-Piller 13
1701 Freiburg
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