Organisation
Die Rekurskommission für die Ersterhebung (nachfolgend: die Kommission) wird geregelt durch das Gesetz über die amtliche Vermessung und vom Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege.
Sie behandelt Beschwerden im Bereich von Parzellarvermessungen gemäss der Spezialgesetzgebung. Sie entscheidet als letzte kantonale Instanz und steht unter der Aufsicht des Justizrates. Aufgrund ihrer Zusammensetzung garantiert sie die sachkundige Berücksichtigung sowohl von Aspekten in Bezug auf die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen, als auch spezifische Aspekte in Bezug auf die Vermessung.
Zudem ermöglicht die Anwesenheit aller betroffenen Personen (beschwerdeführende Partei, beschwerter Geometer, interessierte Personen, Zeugen) an den öffentlichen Verhandlungen im Allgemeinen ein besseres Verständnis der Rechte und der Vermessung im in Frage stehenden Dossier.
Auch ist die Kommission ein idealer Rahmen für eine einvernehmliche Lösung, was von den anwesenden Personen auch so verstanden wird.
Die vom Staatsrat gewählte Kommission setzt sich aktuell folgendermassen zusammen:
- Alice Reichmuth Pfammatter, Präsidentin
- Marc Zürcher, Vizepräsident
- Xavier Angéloz, Beisitzer
- Yvan Chassot, Beisitzer
- Luc Déglise, Beisitzer
- Daniel Kaeser, Beisitzer
- Marcel Koller, Beisitzer
- Giacinto Zucchinetti, Beisitzer
De facto teilt sich die Kommission in zwei Abteilungen auf, eine behandelt die französischsprachigen und die andere die deutschsprachigen Angelegenheiten. Die Kommission tagt mit ihrem Präsidenten oder ihrer Vize-Präsidentin und zwei Beisitzern, unterstützt vom Sekretär oder dem stellvertretenden Sekretär. Die Kriterien für die konkrete fallbezogene Zusammensetzung sind die Sprache des Dossiers, die Verfügbarkeiten der Mitglieder sowie eventuelle Ausstandsgründe.
Adresse
Rekurskommission für die Ersterhebung
p.A. Amt für Vermessung und Geomatik
Rue Joseph-Piller 13
1701 Freiburg
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