Allgemeiner Auftrag
Die Staatsanwaltschaft ist Ermittlungs-, Untersuchungs- und Anklagebehörde in allen Strafsachen eidgenössischen und kantonalen Rechts. Sie untersucht von erwachsenen Personen begangene Straftaten im Kanton Freiburg. Sie vertritt den Staat vor den Bezirksstrafgerichten, dem Jugendstrafgericht, dem Wirtschaftsstrafgericht, dem Kantons- und dem Bundesgericht.
Organisation
Die Generalstaatsanwältin oder der Generalstaatsanwalt leitet die Staatsanwaltschaft. Sie order er wird von einer stellvertretenden Generalstaatsanwältin oder einem stellvertretenden Generalstaatsanwalt unterstützt. Beide werden auf Vorschlag des Justizrates vom Grossen Rat für fünf Jahre gewählt.
Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die ebenfalls vom Grossen Rat gewählt werden, leiten die Vorverfahren, verfolgen die Straftaten im Zusammenhang mit der Untersuchung, erheben gegebenenfalls Anklage und vertreten diese. Sie erlassen Strafbefehle sowie Nichtanhandnahme-, Sistierungs- und Einstellungsverfügungen.
Die auf dem Gebiet der Jugendkriminalität spezialisierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bilden die Jugendstaatsanwaltschaft. Sie sind Generalistinnen und Generalisten, unter Vorbehalt der Spezialisierungen auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität und der schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Zuständigkeiten
Die Staatsanwaltschaft, handelnd durch ihre Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, leitet das Vorverfahren, verfolgt/bestimmt Straftaten im Rahmen der Untersuchung und erhebt gegebenenfalls Anklage.
Am Schluss der Untersuchung verfügt sie die Einstellung des Verfahrens, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt, oder wenn kein Straftatbestand erfüllt ist.
Sie erlässt einen Strafbefehl, wenn die beschuldigte Person den Sachverhalt eingestanden oder dieser ausreichend geklärt ist und wenn sie eine der folgenden auszusprechenden Strafen für angemessen hält: eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen, eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten. Kann kein Strafbefehl erlassen werden, wird beim Bezirksstrafgericht Anklage erhoben.
Die Staatsanwaltschaft kann auf Antrag der beschuldigten Person das abgekürzte Verfahren durchführen, wenn diese den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht, die Zivilansprüche zumindest im Grundsatz anerkennt und die von der Staatsanwaltschaft verlangte Freiheitsstrafe höchstens fünf Jahren beträgt.
Aufsichtsbehörde
Die Staatsanwaltschaft ist der Aufsicht des Justizrates unterstellt.
Sie unterbreitet dieser Behörde einen jährlichen Tätigkeitsbericht und alle zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendigen Informationen.
Adresse
Staatsanwaltschaft
Liebfrauenplatz
Postfach
1701 Freiburg
T +41 26 305 39 39
M mp@fr.ch
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