Auftrag
Die gerichtsunabhängige Justizbehörde besteht aus den gemäss Art. 10a JG eingesetzten gerichtsunabhängigen Richterinnen und Richtern. Sie hat ihren Sitz in Freiburg und bietet ihre Hilfe je nach Bedarf allen erstinstanzlichen straf- und zivilrechtlichen Justizbehörden an, um Überlastungen, temporären Personalmangel oder den Ausstand einer Richterin oder eines Richters auszugleichen. In besonderen Fällen kann der Justizrat die gerichtsunabhängige Justizbehörde zur Unterstützung einer bestimmten Behörde berufen.
Adresse
Cellule judiciaire itinérante
Rue Frédéric-Chaillet 6 Postfach 1701 Freiburg T +41 26 305 75 05