Vorstellung
Die Überlegungen und die Philosophie, die zur Schaffung des Corporate Designs geführt haben und die Wichtigkeit der nachhaltigen Entwicklung.
Das neue Corporate Design ist einheitlich. Bis auf die vom Staatsrat bezeichneten Ausnahmen ist das Corporate Design für alle Einheiten der kantonalen Verwaltung verbindlich (Direktionen sowie untergeordnete und administrativ zugewiesene Verwaltungseinheiten).
Die Marke "ETAT DE FRIBOURG - STAAT FREIBURG" steht also für alle Ämter der Freiburger Kantonsverwaltung und trägt dazu bei, sie bekannt zu machen.
Die Gerichtsbehörden und der Grosse Rat haben das Corporate Design ebenfalls übernommen, verwenden jedoch ein eigenes Logo.
Die Erstellung eines Corporate Designs ist eine wichtige Etappe in jedem Unternehmen. Die Einführung eines neuen Auftritts für den Kanton Freiburg entspricht dem Wunsch der kantonalen Behörden, die visuelle Identität des Unternehmens «Etat de Fribourg – Staat Freiburg» zu verstärken und den Freiburger Bürgerinnen und Bürgern ins Gedächtnis zu rufen, wozu die kantonale Verwaltung da ist. Das Vorhaben reiht sich voll und ganz in die Herausforderung Nr. 7 des Regierungsprogramms 2007-2011 «sich dem Bürger nähern» ein.
Die Botschaft, die dadurch vermittelt wird, soll dazu beitragen, dass die die Bürgerinnen und Bürger überzeugt sind
- dass der Staat für sie da ist und sich nach ihren Bedürfnissen richtet,
- dass sie die öffentlichen Dienstleistungen des Staates kennen und von deren Qualität und Wirksamkeit überzeugt sind,
- dass sie Vertrauen in ihre Regierung und Verwaltung haben.
Gleichzeitig trägt eine bessere Identifizierung der Freiburgerinnen und Freiburger mit den Dienstleistungen des Staates Freiburg dazu bei
- die Überzeugung, in einem lebenswerten Kanton zu leben und zu arbeiten,
- die Zufriedenheit,
- die Lebensqualität,
- die Umwelt
- der Qualität der Infrastrukturen (Gesundheit, Bildung, Gebäude usw.),
- der Vielfalt des Kultur- und Freizeitangebots zu verstärken.
Das neue Corporate Design gibt dem Staat Freiburg neuen Schwung und spiegelt das Bestreben wider, ein modernes und effizientes Unternehmen im Dienste der Einwohnerinnen und Einwohner unseres Kantons zu sein.
Die Bestimmungen über das Corporate Design des Staates Freiburg stammen von 1994 und wurden nur teilweise von den Ämtern eingehalten. Ausserdem betrafen sie nur einen Teil der heute verwendeten grafischen Unterlagen. Der Staatsrat beauftrage die Staatskanzlei deshalb damit, ein neues Corporate Design einzuführen.
des Konzepts für die Entwicklung eines neuen Corporate Designs und Ausschreibung des Projekts nach den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen.
24.06.2008 | Verabschiedung des Konzepts für die Entwicklung eines neuen Corporate Designs und Ausschreibung des Projekts nach den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen. |
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28.10.2008 | Der Staatsrat (SR) vergibt den Auftrag für die Gestaltung eines neuen Corporate Designs für den Staat Freiburg an das Unternehmen MacMac Media Ltd in Freiburg. |
26.05.2009 | Der SR entscheidet sich für einen einheitlichen Auftritt, d.h. dass alle vom Geltungsbereich betroffenen Einheiten des Staats Freiburg dieselbe Grafikcharta verwenden. |
22.09.2009 | Der SR wählt das zukünftige Logo. |
9 et 17.11.2009 | Der SR legt die Liste der Ausnahmen fest. |
19.01.2010 | Der SR validiert die wesentlichen Elemente der Grafikcharta und die Verwendung des Ausdrucks « Etat de Fribourg – Staat Freiburg ». |
27.01.2010 | Zusammen mit dem Staatsratspräsident stellt die Staatskanzlei das neue Corporate Design bei einer Pressekonferenz vor. |
21.09.2010 | Der Staatsrat validiert die Grafikcharta formell (Handbücher zum Logo, zur Papeterie und zu Veröffentlichungen). |
05.09.2011 | Öffentliche Vorstellung des Corporate Designs des Grossen Rates. |
06.12.2011 | Der Staatsrat verabschiedet die Verordnung über das Corporate Design des Staates Freiburg. Dies ist einer der letzten Meilensteine im Projekt des Corporate Designs, das somit einen klar definierten, rechtlichen Rahmen erhält. |
Im Sinne der Kantonsverfassung und der Herausforderung Nr. 4 des Legislaturprogramms 2007–2011, möchte der Staatsrat die nachhaltige Entwicklung pragmatisch und konkret umsetzen.
Bei der Einführung des Corporate Designs des Staates hat sich die Staatskanzlei entschieden, nur Recyclingpapier für die gesamten Papiervorlagen zu verwenden und anzubieten. Sie folgt somit den Empfehlungen des Verantwortlichen für nachhaltige Entwicklung.
Die Wahl fiel auf ein weisses FSC-Recyclingpapier, dass zudem die wichtigsten ökologischen Labels trägt (Ange Bleu und Nordic Swan). Dieses Papier ist in allen Grössen und Gewichten erhältlich, die für unsere Arbeit wichtig sind und bietet alle gängigen Formate für Umschläge.
Grafikcharta
Der Kanton Freiburg hat ein neues starkes Corporate Design angenommen und die Marke "ETAT DE FRIBOURG - STAAT FREIBURG" geschaffen.
Die Grafikcharta verfolgt den Zweck, dass diese Marke einheitlich verbreitet und angewendet werden kann. In dieser Grafikcharta finden Benützerinnen und Benützer, alle Mitglieder des öffentlichen Dienstes und Partner des Staates, einfache und genaue Vorschriften zur Anwendung, mit denen sichergestellt werden kann, dass sich die Freiburger Kantonsverwaltung einheitlich darstellt.
Die Beachtung der Vorschriften in der Grafikcharta ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Kommunikationspolitik des Staates Freiburg und trägt so zur Verbreitung eines starken, modernen, kohärenten und konstanten Bilds bei.
Die Online-Version ist massgebend.
Die Grafikcharta des Staates Freiburg enthält folgende Kapitel (Corporate Design-Manual):
Unter «Logo» finden Sie neben der Charta weitere Informationen.
Wie für alle Unterlagen des Staates wurde eine Grafikcharta erstellt, um die Papeterie aller Dienste des Staates Freiburg zu vereinheitlichen.
Vorlagen des Büromaterials mit vorgegebenen Layout wurden in der gesamten Verwaltung verteilt, um die Anwendung und die Einhaltung des Corporate Designs zu vereinfachen.
Zweisprachige Visitenkarten (Französisch auf der Vorderseite und Deutsch auf der Rückseite) werden direkt vom Amt für Drucksachen und Material (DMA) gedruckt. Dasselbe gilt für Briefkarten.
Um die Bestellungen zu vereinfachen und langfristig Einsparungen zu ermöglichen, wurden die verschiedenen Umschlagsformate auf vier Formate redzuiert und auf den Vermerk des Absenders verzichtet. Dieser ist nun im Adressfenster zu sehen oder wird auf die Adressetikette aufgedruckt.
Das Erstellen von Titelblättern und Inhalten von Veröffentlichungen basiert auf einem einheitlichen Modell für alle Direktionen und Ämter des Staates.
Dieses Modell bietet verschiedene Layoutmöglichkeiten, behält aber die einheitliche grafische Linie bei.
Durch die Verwendung eines eigenen Farbcodes kann jede Direktion visuell differenziert werden.
Im Handbuch Veröffentlichungen finden Sie detailliert alle Elemente, die zur Erstellung einer Veröffentlichung des Staates unentbehrlich sind.
Die Grundregeln der Typografie müssen ebenfalls befolgt werden.
- Die Texte sind immer linksbündig ausgerichtet (keine Zentrierung und kein Blocksatz).
- Die verwendete Schriftart ist Roboto.
- Ausschliesslich die Abkürzungen der Direktionen, Ämter / Sektoren werden in Grossbuchstaben geschrieben. Es ist verboten, Titel oder andere Textpassagen gross zu schreiben.
- Die Formate der Identitätskarten der Websites sind standardisiert und entsprechen den Briefköpfen aus den Papeterie-Vorlagen.
Der Standard zur Benutzerfreundlichkeit (Usability R013) und die Richtlinie zur Barrierefreiheit ( P028) des Bundes wurden berücksichtigt. Diese Dokumente sind Standards der Schweizerischen Eidgenossenschaft und müssen vollständig eingehalten werden.
Sie können auf der Webiste des Informatikstrategieorgans des Bundes eingesehen werden www.isb.admin.ch.
Webapplikationen
Künftig müssen die Weisungen dieses Handbuchs bei allen neuen Web-Anwendungen die vom und für den Staat Freiburg entwickelt werden und für die Verwendung auf Intra-, Extra- und Internet bestimmt sind, beachtet werden. Soweit möglich gelten sie auch für die neuen Programmpakete. Die bestehenden Web-Anwendungen müssen bis zu den nächsten Erneuerungen nicht angepasst werden.
Hingegen muss das neue Logo des Staates Freiburg gemäss der Verordnung über das Corporate-Design des Staates Freiburg auf jeden Fall vorhanden sein, wenn die Anwendungen für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind.
Inserate (Stellenausschreibungen, Informationen usw.) des Staates Freiburg werden auf grauem Hintergrund und in zwei Spalten verfasst.
Die Linke Spalte enthält das Logo des Staates Freiburg und die Informationen der Einheit, die das Inserat verfasst. Angaben zum Absender werden vereinfacht angegeben. In der rechten Spalte wird die hauptsächliche
Information angeben.
- Bitte wenden Sie sich an das DMA.
Damit der Staat für die Bürgerinnen und Bürger sichtbarer wird, muss er auch geografisch sichtbarer werden.
Die Beschilderung von Gebäuden des Staates Freiburg verfolgt folgende Ziele:
- einfache Erkennung der Gebäude des Staates
- Sichtbarkeit ohne Entstellung des Gebäudes
- Vereinheitlichung der Standorte, wobei eine flexible grafische Systematik verwendet wird, um den verschiedenen Formaten und Unterlagen gerecht zu werden.
Die Beschilderung widerspiegelt die Nüchternheit und die Modernität des Corporate Designs des Staates Freiburg.
Logo
Das neue Logo des Staats Freiburg widerspiegelt sowohl in den Farben (Schwarz und Weiss) als auch in der grafischen Linie, die Tradition und Modernität verbindet, die traditionelle Nüchternheit des Kantons. Es unterstreicht zudem eine geschichtliche Besonderheit: Anstelle von "Kanton Freiburg" wird der Begriff "Staat Freiburg" verankert. Damit soll auch die politische und geografische Einheit klar vom "Unternehmen" Staat Freiburg unterschieden werden.
- Modernität verbunden mit der traditionellen Nüchternheit
- Man spricht mit den Bürgern; Der Staat geht näher zu den Bürgerinnen und Bürgern.
Die Verwendung des Logos ist nur nach den in der Logocharta klar definierten Regeln erlaubt. Änderungen oder Ergänzungen jeglicher Art, sei es der Farbe, des Designs oder der Form des Logos sind untersagt.
Das Logo darf nicht für Dokumente oder Handlungen verwendet werden, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstossen. Für die sachgemässe Verwendung des Logos muss eine Bewilligung beim Büro für Information der Staatskanzlei des Staats Freiburg eingeholt werden.
Eine Kopie des Dokuments mit dem Logo muss dem Amt für Drucksachen und Material DMA zur Validierung geschickt werden.
Das Logo des Staats Freiburg setzt sich aus dem stilisierten Wappen und der zweisprachigen Bezeichnung «ETAT DE FRIBOURG», «STAAT FREIBURG » zusammen. Die beiden Elemente werden vom Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen geschützt.
Ein Eintrag als Marke ist jedoch nur für Produkte oder Dienstleistungen möglich und untersteht dem Markenschutzgesetz (MschG). Verwaltungseinheiten, die die Rechtspersönlichkeit besitzen und bestimmte Marken oder Dienstleistungen, die mit dem Logo des Staates Freiburg versehen sind, schützen möchten, wenden sich an das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
Für weitere Fragen zum Schutz und zur Verwendung des Logos des Staates Freiburg, wenden Sie sich an das Büro für Information der Staatskanzlei.
Logo des Staates Freiburg mit oder ohne www in den Formaten: EPS, PNG, JPG.
Eine Kopie des Dokuments mit dem Logo muss dem Amt für Drucksachen und Material DMA zur Valdierung geschickt werden.
Siegel und Stempel
Es wird ein einheitliches Siegel «Etat de Fribourg/Staat Freiburg» verwendet, ohne Angabe der Direktion oder eines Amts.
Die Stempel sollen unbedingt vereinheitlicht und so die Zahl der unterschiedlichen Modelle in den Verwaltungseinheiten verringert werden.
3 Grössen von Stempeln sind verfügbar. Jede Einheit wählt die geeignete Grösse je nachdem, wie viel Platz die Angaben beanspruchen.
- Bitte wenden Sie sich an das DMA.
Abgeleitete Produkte - Werbematerial
Für die Einführung des neuen Corporate Designs möchte der Staat Freiburg ein Zeichen setzen, um diese Neuerungen bekannt zu machen. Er stellt deshalb verschiedene Produkte mit dem Logo der verschiedenen Einheiten zur Verfügung.
Es wurde besonders auf den Umweltschutz geachtet; diese Artikel sind alle aus wiederverwerteten und wiederverwertbaren Materialien.
Gesetzliche Grundlagen
Die Verordnung über das Corporate Design des Staates Freiburg (CDV) ist einer der letzten Schritte zur Umsetzung einer visuellen Identität und gibt ihr somit einen klaren rechtlichen Rahmen.
FAQ (Frequently Asked Questions)
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Die Erstellung eines Corporate Designs ist eine wichtige Etappe in jedem Unternehmen. Die Einführung eines neuen Auftritts für den Kanton Freiburg entspricht dem Wunsch der kantonalen Behörden, die visuelle Identität des Unternehmens «Etat de Fribourg – Staat Freiburg» zu verstärken und den Freiburger Bürgerinnen und Bürgern ins Gedächtnis zu rufen, wozu die kantonale Verwaltung da ist.
Das neue Logo des Staats Freiburg widerspiegelt sowohl in den Farben (Schwarz und Weiss) als auch in der grafischen Linie, die Tradition und Modernität verbindet, die traditionelle Nüchternheit des Kantons.
Das neue Corporate Design ist einheitlich. Mit Ausnahme der vom Staatsrat bezeichneten Ausnahmen ist das Corporate Design für alle Einheiten der kantonalen Verwaltung verbindlich (Direktionen und untergestellte und administrativ zugewiesene Verwaltungseinheiten).
Wenden Sie sich für die Erstellung von Flyern, Anzeigen, Broschüren oder anderen Publikationen an das Amt für Drucksachen und Material DMA.
Sie erhalten daraufhin die Grafikcharta und alle benötigten Dokumente.
Auskünfte und Informationen
Für die Kontrolle der Einhaltung der Grafikcharta und für die sinngemässe Verwendung des Corporate Designs (CD) ist die Staatskanzlei und insbesondere das Büro für Information zuständig.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Dienste:
Kontakt | Verantwortlichkeit |
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Amt für Drucksachen und Material DMA T +41 26 305 10 82 Kontakt |
Drucksachen, Veröffentlichungen, Visitenkarten, Logo, abgeleitete Produkte, Papier, Siegel und Stempel, Inserate |
Hochbauamt HBA T +41 26 305 37 84 Kontakt |
Beschilderungen von Gebäuden |
Amt für Informatik und Telekommunikation ITA T +41 25 305 31 61 Kontakt |
Informatik |
Büro für Information BfI T +41 26 305 10 75 Kontakt |
Geltungsbereich, Websites |