Das Programm 4.0 des Staatsrates ist ein entscheidender Schritt zur Digitalisierung der Gemeinden. Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem Staat Freiburg und dem Freiburger Gemeindeverband (FGV) zur Digitalisierung öffentlicher Leistungen wollen die beiden Partner die Bereitstellung digitaler Leistungen über einen einzigen Kontaktpunkt für die Bevölkerung beschleunigen, sei es für kommunale oder kantonale Leistungen. Diese mit DIGI-FR bezeichnete Initiative ermöglicht es, einen komplexen digitalen Kontext mit einer bewährten Plattform und bewährten Basisdiensten in einer koordinierten Initiative anzugehen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bevölkerung des Kantons Freiburg sowohl für den Staat als auch für die Gemeinden die gleichen Kundinnen und Kunden darstellen, sieht die für fünf Jahre geschlossene Vereinbarung vor, dass der Staat Freiburg und der FGV gemeinsam eine ständige Organisation aufbauen. Die Vereinbarung legt auch die Art der Leistungen und deren gemeinsame Finanzierung fest, wenn es sich um Leistungen für alle handelt. Um die Entwicklung der Digitalisierung zu beschleunigen, kann der Staatsrat unter bestimmten Voraussetzungen beschliessen, bestimmte Leistungen für die Gemeinden ganz oder teilweise zu finanzieren.
Über den virtuellen E-Government-Schalter werden Bevölkerung und Unternehmen 24 Stunden am Tag online auf kommunale und kantonale digitale Leistungen zugreifen können. Es ist eine Win-Win-Situation, von der alle profitieren und die ein einzigartiges und einfaches Benutzererlebnis für alle öffentlichen Leistungen bietet. Die erste Leistung ist der eUmzug, eine vom Bund unterstützte Initiative, die allen Schweizer Kantonen und Gemeinden und deren Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird. Damit können Sie 24 Stunden am Tag einen Umzug in Ihrem eigenen Kanton und auch in anderen Kantonen der Schweiz melden. Die Leistung eUmzug befindet sich derzeit in einer Pilotphase mit den Gemeinden Bulle, Châtel-St-Denis, Estavayer, Freiburg, Kerzers, Riaz, Romont und Tafers und kann ab diesem Herbst getestet werden, bevor sie danach allen Gemeinden zur Verfügung steht.
Die zweite Leistung, die zwischen Herbst und Winter zur Verfügung gestellt wird, ist die Wohnsitzbestätigung. Mit der Zeit wird jede und jeder, die oder der in einer Freiburger Gemeinde wohnt, die diese Leistung anbietet, auf der Website seiner Gemeinde eine Bestätigung anfordern können; die Website der Gemeinde ist dabei direkt mit dem virtuellen Schalter verbunden. Weitere kommunale Leistungen sind in Planung, werden den Gemeinden für das kommende Jahr zur Verfügung gestellt und die E-Government-Roadmap für elektronische Verwaltungsleistungen bald vervollständigen.