Die Staatskanzlei wurde gestern Montag, 5. Juli 2021, darüber informiert, dass in der gesetzlichen Frist beim Kantonsgericht eine Beschwerde gegen das Dekret über die Erhöhung der Beteiligung des Staates Freiburg am Aktienkapital der Gesellschaft blueFACTORY Fribourg-Freiburg SA eingereicht worden ist. Da diese Beschwerde gemäss Gesetz (Art. 84 Abs. 1 VRG) aufschiebende Wirkung hat, wird die Promulgierung, die am 2. Juli 2021 in der Amtlichen Sammlung des Kantons Freiburg (ASF) und im Amtsblatt (ABl) veröffentlicht wurde, annulliert.
Beschwerde gegen die Erhöhung der Beteiligung des Staates Freiburg am Aktienkapital der Gesellschaft blueFACTORY
Am 5. Juli 2021 wurde die SK darüber informiert, dass in der gesetzlichen Frist beim Kantonsgericht eine Beschwerde gegen das Dekret über die Erhöhung der Beteiligung des Staates Freiburg am Aktienkapital der Gesellschaft blueFACTORY Fribourg-Freiburg SA eingereicht worden ist.
Veröffentlicht am 06. Juli 2021 - 09h56
Hauptbild
Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 06.07.2021 - 09h59