Die Freiburger Wählerinnen und Wähler werden am 7. November offiziell zu den Wahlen der Mitglieder des Grossen Rates und des Staatsrates sowie der Oberamtspersonen einberufen. Der Beschluss wird heute im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Kandidatenlisten müssen bis Montag, 27. September 2021, 12 Uhr, bei der Staatskanzlei (für die Wahl des Staatsrats) und bei den Oberämtern (für die Wahl des Grossen Rates und der Oberamtsperson) eingereicht werden. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für den Staatsrat und die Oberamtspersonen findet am Sonntag, 28. November 2021, statt.
Je ein Grossratssitz mehr für die Wahlkreise Greyerz und Vivisbach
Der Staatsrat legt auch die Verteilung der Grossratssitze auf die Wahlkreise fest. Aufgrund der zivilrechtlichen Bevölkerung am 31. Dezember 2020 gewinnen die Wahlkreise Greyerz und Vivisbach im Vergleich zur Legislaturperiode 2017-2021 je einen Sitz auf Kosten von Stadt Freiburg und Saane-Land.
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- Beschluss vom 31. August 2021 zur Einberufung der Stimmberechtigten des Kantons Freiburg auf Sonntag, 7. November 2021, für die Wahl der Mitglieder des Grossen Rates und des Staatsrats sowie für die Wahl der Oberamtspersonen (PDF, 232.75k)
- Beschluss vom 31. August 2021 über die Verteilung der Grossratssitze auf die Wahlkreise für die Wahl vom 7. November 2021 (PDF, 78.86k)
- Aufteilung der Sitze im Grossen Rat für die Legislaturperiode 2022-2026 (PDF, 16.43k)