Bei der Abstimmung vom 13. Juni 2021 gelangt erstmals das Gesetz über die Politikfinanzierung (PolFiG), das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, zur Anwendung. Um eine schnelle und transparente Umsetzung zu ermöglichen, hat der Staat für die Veröffentlichung der Informationen die oben aufgeführte Website der Staatskanzlei gewählt.
Die Kampagnenbudgets für Wahlen und kantonale Abstimmungen werden spätestens mit dem Versand des Abstimmungsmaterials veröffentlicht. Die Schlussabrechnungen werden spätestens 2 Monate nach der Einreichung bei der Staatskanzlei veröffentlicht. Sie müssen spätestens 6 Monate nach dem Urnengang eingereicht werden. Sie werden ein Jahr nach der Veröffentlichung von der Website entfernt und im Internet nicht referenziert, um ihre endgültige Entfernung zu gewährleisten. Diese Informationen können innerhalb der gleichen Frist auch schriftlich angefordert werden.
Laut den Bestimmungen von Artikel 7 PolFiG sind die Fraktionen verpflichtet, ihre Kampagnenbudgets und -rechnungen bekannt zu geben, wenn deren Gesamtbetrag 10 000 Franken übersteigt. Spenden und Zuwendungen müssen ab 5000 Franken für natürliche Personen und 1000 Franken für juristische Personen namentlich veröffentlicht werden.
Zur Erinnerung: Mit dem Gesetz über die Politikfinanzierung soll mehr Transparenz bei der Finanzierung der Kampagnen, bei den Spenderinnen und Spendern und bei den Einkommen von gewählten Amtsträgerinnen und Amtsträgern geschaffen werden. Es ist die Umsetzung der Verfassungsinitiative «Transparenz bei der Finanzierung der Politik», die am 20. April 2015 eingereicht und am 4. März 2018 vom Freiburger Volk angenommen wurde.