Sie wollen die Zweisprachigkeit im Kanton Freiburg fördern? Zögern Sie also nicht: Lassen Sie uns Ihr Projekt zukommen! Der Staat lanciert heute die vierte Ausgabe der kantonalen Finanzhilfen zur Förderung der Zweisprachigkeit: Die entsprechende Verordnung wurde 2018 erlassen, und darin ist ein Betrag von 100 000 Franken vorgesehen, um Initiativen von Gemeinden, Vereinen, Unternehmen, Medien und Kirchen zu unterstützen. Die Anträge sind bis zum 30. Juli 2021 einzureichen.
Zur Erinnerung: Dieses Programm der kantonalen Unterstützung versteht sich komplementär zur Unterstützung, die von der Eidgenossenschaft zur Förderung der Mehrsprachigkeit in den Verwaltungen eingesetzt wird und mit einem festen Betrag von 250 000 Franken dotiert ist. Mit diesen beiden Programmen kommen im Kanton Freiburg zur Unterstützung der Zweisprachigkeit immerhin jährlich 350 000 Franken zusammen.
Die kantonale Finanzhilfe wird jährlich und vorzugsweise als Starthilfe für die jeweilige Aktivität gewährt. Sie muss den Vorschriften der Gesetzgebung über die Subventionen entsprechen, insbesondere denjenigen über die finanziellen Verhältnisse und die eigenen Bemühungen der Empfängerinnen und Empfänger, die verfügbaren Mittel und den fehlenden Anspruch auf die Gewährung einer Hilfe.