Um die Erwartungen des Staatsrats im Zusammenhang mit der Einführung des E-Governments und des kantonalen Bezugssystems zu erfüllen, wird in naher Zukunft die Richtigkeit der Daten in den Personenregistern der verschiedenen Behörden und Verwaltungsorgane überprüft. Der Hauptzweck besteht darin, sicherzustellen, dass die verarbeiteten und gespeicherten Informationen (gemäss den kantonalen und eidgenössischen gesetzlichen Bestimmungen sowie den Richtlinien des Bundes zur Registerharmonisierung) mit den amtlichen Daten übereinstimmen. Diese Arbeit ermöglicht auch die systematische Zuweisung eines eindeutigen Identifikators zu jeder Person oder Organisation, die mit einer staatlichen Stelle interagiert und/oder eine direkte Beziehung zu ihr hat. Schliesslich wird sie den Benutzerinnen und Benutzern des Virtuellen Schalters auch den Abschluss und die Nachbearbeitung bestimmter digitaler Geschäftsvorfälle erleichtern.
Eine der Folgen für einige Bürgerinnen und Bürger wird die mögliche Anpassung ihrer offiziellen Vor- und Nachnamen sowie ihrer Rufnamen an die amtlichen Daten und an die Anforderungen der amtlichen Registerführung sein. Die Überwachung des Harmonisierungsprozesses wird im Laufe der Zeit im Rahmen von Prozessen zur Standardisierung und Bearbeitung von Diskrepanzen verstärkt, die für alle Beteiligten, den Staat, die Gemeinden und die Verwaltungsorgane gelten. Die Einwohnerregister der Gemeinden und ähnliche Daten, die innerhalb der Freiburger Kantonsverwaltung übergreifend verwendet werden, unterliegen daher der Berichtigungspflicht.
Im Streitfall und auf der Grundlage von beweiskräftigen Zivilstandsdokumenten kann die Bürgerin oder der Bürger die Berichtigung ihrer oder seiner Daten beantragen. Liegen diese Dokumente nicht vor, gibt es ein gebührenpflichtiges Verfahren beim Zivilstandsamt, um aus berechtigten Gründen eine Änderung der Familiennamen und Vornamen zu beantragen.
Weitere Informationen
https://www.fr.ch/de/alltag/vorgehen-und-dokumente/kantonales-bezugssystem