Die Direktion für Gesundheit und Soziales hat ein unverbindliches Bezugssystem mit Tarifen herausgegeben, die anhand von einer breit angelegten Befragung bei den verschiedenen Einrichtungen und anderen Partnern festgesetzt worden sind. Dieses enthält Empfehlungen, die anhand von einer breit angelegten Umfrage bei den verschiedenen Einrichtungen erlassen worden sind. Das Bezugssystem mit Anreizcharakter definiert insbesondere die Ansätze der massgebenden Netto-Einkommen zwischen 40 000 und 150 000 Franken; für tiefere Einkommen wird ein Mindesttarif empfohlen, für höhere Einkommen ein Höchsttarif.
Mit dem Bezugssystem können die Einrichtungen (Krippen und familienergänzende Betreuungseinrichtungen) und die Gemeinden ausserdem sehen, wo in der Freiburger Betreuungslandschaft sie stehen. Es ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.
Das Kantonsgericht erinnert in seinem Urteil 601 2016 154 (Punkt 4) vom 21. April 2017(nur auf Französisch), dass die Gemeinden dazu verpflichtet sind, die im kantonalen Bezugssystem festgelegte Methode zur Bestimmung des massgebenden Nettoeinkommens, anzuwenden.