Auf der Grundlage der Artikel 41 ff. und 145 KV sowie 102 Bst. b und 125 PRG verlangen die Initianten folgende Änderung der Kantonsverfassung:
Art. 139a (neu) Verpflichtung zur Transparenz
1 Politische Parteien, politische Gruppierungen, Kampagnenkomitees und Organisationen, die sich an Wahl- oder Abstimmungskampagnen beteiligen, müssen ihre Rechnung offenlegen. Insbesondere müssen offengelegt werden:
a) bei Wahl- und Abstimmungskampagnen die Finanzierungsquellen und das Gesamtbudget der entsprechenden Kampagne;
b) für die Finanzierung der obgenannten Organisationen, der Firmenname der juristischen Personen, die sich an der Finanzierung dieser Organisationen beteiligen, sowie der Betrag der Zahlungen;
c) die Identität der natürlichen Personen, die sich an der Finanzierung dieser Organisationen beteiligen; ausgenommen sind Personen, deren Zahlungen pro Kalenderjahr 5000 Franken nicht übersteigen.
2 Die gewählten Mitglieder der kantonalen Behörden veröffentlichen zu Beginn des Kalenderjahres die Einkommen, die sie mit ihrem Mandat und im Zusammenhang mit diesem erzielen.
3 Die veröffentlichten Daten gemäss den Absätzen 1 und 2 werden von der Verwaltung oder einer unabhängigen Stelle geprüft. Sobald diese Daten geprüft worden sind, werden sie online und auf Papier zur Verfügung gestellt.
4 Im Übrigen regelt das Gesetz die Anwendung. Es berücksichtigt insbesondere das Berufsgeheimnis.
Die Initiative ist mit 7389 Unterschriften versehen. Die Unterschriftenbogen wurden in der gesetzlichen Frist, die heute abläuft, eingereicht. Die Staatskanzlei veröffentlicht innert 90 Tagen nach der Einreichung der Bogen die Zahl der gültigen Unterschriften und die Feststellung über das Zustandekommen oder Scheitern des Initiativbegehrens im Amtsblatt.
Das Verfahren wird anschliessend gemäss den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. April 2001 über die Ausübung der politischen Rechte (PRG; SGF 115.1; Artikel 102 ff., insbesondere Artikel 116 ff.), das namentlich in gesetzlich vorgesehenen Fristen die Überweisung an den Grossen Rat, den Entscheid über die Gültigkeit der Verfassungsinitiative, die Ausarbeitung eines Textes und die Volksabstimmung vorsieht, fortgesetzt.