Die Initiative ist mit 9'133 Unterschriften versehen. Die Unterschriftenbogen wurden in der gesetzlichen Frist, die heute abläuft, eingereicht. Die Staatskanzlei veröffentlicht innert 90 Tagen nach der Einreichung der Bogen die Zahl der gültigen Unterschriften und die Feststellung über das Zustandekommen oder Scheitern des Initiativbegehrens im Amtsblatt.
Das Verfahren wird anschliessend gemäss den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. April 2001 über die Ausübung der politischen Rechte (PRG; SGF 115.1; Artikel 102 ff., insbesondere Artikel 116 ff.), das namentlich in gesetzlich vorgesehenen Fristen die Überweisung an den Grossen Rat, den Entscheid über die Gültigkeit der Verfassungsinitiative, die Ausarbeitung eines Textes und die Volksabstimmung vorsieht, fortgesetzt.
Beilage: Countdown