Die bei den Einwohnerkontrollen registrierten Ereignisse, die ausländische Staatsangehörige betreffen (namentlich Adressänderungen und Umzüge), wurden bisher von den Gemeinden dem BMA für die Erfüllung der eigenen Aufgaben in verschiedenen Formen, für die es im Allgemeinen Unterlagen auf Papier brauchte, mitgeteilt. Ab dem 1. Mai 2014 gelangen diese Mitteilungen in elektronischer Form automatisch und unmittelbar zum BMA. Sie werden vom Informationssystem (AlSyD), das vom Amt für Informatik und Telekommunikation des Staates Freiburg (ITA) entwickelt wurde, heruntergeladen.
Das bedeutet konkret, dass einerseits die Gemeinden die Dokumente über die Mutationen der Ausländerinnen und Ausländer in den Gemeinden nicht mehr zu erstellen, zu drucken, zu verpacken und dem BMA zu schicken brauchen (ungefähr 25 000 Mitteilungen im Jahr, die ca. 110 Briefen im Tag entsprechen). Andererseits brauchen die Sektoren des BMA die Mutationen nicht mehr manuell zu erfassen, sondern können sie vom System AlSyD herunterladen. Das ergibt eine bessere Qualität der Daten, die in das System SYMIC des Bundes eingegeben werden, ein wesentlicher Gewinn an Arbeitszeit und eine nicht vernachlässigbare Einsparung von Papier.
Die Lösung hat ihren Ursprung im Projekt zur Harmonisierung der Personenregister (HarmPers), das in den vergangenen Jahren im Kanton entwickelt wurde und sich auf die Bearbeitung der Daten der Einwohnerkontrolle stützt. Es bedeutet auch einen weiteren Schritt der Verwaltungen des Kantons Richtung E-Government.