Die Staatskanzlei des Kantons Freiburg hat heute Morgen ein kantonales Volksinitiativbegehren mit dem Titel «Sauvez les Laviaux» entgegengenommen. Mit dieser Volksinitiative wird verlangt, dass die Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 wie folgt geändert wird:
Art. 73 Abs. 4 (neu) Umwelt und Raum – Natur- und Heimatschutz
Der Greyerzersee, seine unmittelbare Umgebung und alle seine Ufer sind ein kantonales Naturgut, das es zu erhalten und zu schützen gilt.
Das ausformulierte Verfassungsinitiativbegehren stammt von einem Bürgerkomitee. Es wurde gemäss den Artikeln 41 ff. und 145 der Verfassung des Kantons Freiburg und 102 Bst. b und 125 des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte eingereicht. Das Begehren ist mit 148 Unterschriften versehen.
Sobald die Unterschriften überprüft worden sind, wird der Staatsratsbeschluss im Amtsblatt des Kantons Freiburg vom 16. September 2022 veröffentlicht. Die Initiantinnen und Initianten haben dann Zeit bis zum 14. Dezember 2022, um die 6000 Unterschriften, die für das Zustandekommen der Initiative nötig sind, zu sammeln.