Handschriften auf e-codices.ch
Im Rahmen des Projekts e-codices.ch (virtuelle Handschriftenbibliothek der Schweiz) des mediävistischen Instituts der Universität Freiburg liess das Staatsarchiv einige seiner schönsten Handschriften digitalisieren.
Auf der Webseite des Projekts sind die Handschriften einzeln beschrieben und bieten jeweils die Möglichkeit virtuell durch die Sammlung der hochaufgelösten Bilder jedes Objekts zu blättern.
Die Übersicht der Handschriften des StAF auf der Seite des Pojekts e-codices
Der Schwabenspiegel
Sgnatur: Verträge und Richtungen 42
Die Schwabenspiegelhandschrift wurde 1410 in Auftrag gegeben. Sie enthält eine Land- und Lehensrechtssammlung, welche im Spätmittelalter in Süddeutschland und der heute deutschsprachigen Schweiz in Gebrauch war. Des Weiteren gehören die damit verbundenen biblischen Bücher der Könige und Makkabäer sowie eine erste deutsche Übersetzung der Handfeste, des Freiburger Stadtrechts von 1249, zum Inhalt. Als Besonderheit findet sich in der Handschrift eine Miniatur mit dem Freiburger Stadtbanner, welches sich hier zum ersten Mal in den heutigen Farben Schwarz und Weiss zeigt.
Das erste Bürgerbuch / Bürgerbuch 1 ( 1341-1416)
Das Staatsarchiv Freiburg besitzt eine ganze Serie von Bürgerbüchern. Dabei sind das erste und das zweite Bürgerbuch, welche zusammen die Zeitspanne von 1341 bis 1769 decken, die beiden wichtigsten. Die Bürgerbücher erlauben es, die Bürgerschaft der Stadt Freiburg zu beobachten: von einer aus wirtschaftlichen Gründen sehr offenen Bürgerschaft an der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert zu einer allmählich sich abschliessenden und schliesslich zu einem privilegierten Patriziat im 18. Jahrhundert. Mit Bürgerbüchern, d.h. mit der kontrollierten Eintragung der Neubürger in Listen, die auch von Anfang an die Form von Büchern haben konnten, reagierten im Spätmittelalter vorwiegend deutsche Gross- und Mittelstädte, die politisch und ökonomisch eine gewisse Entwicklung aufzuweisen hatten, auf demographische Entwicklung und Einwanderung nach und auch schon vor der grossen Pest (Mitte des 14. Jahrhunderts), die sie damit zu steuern versuchten. Das erste Bürgerbuch war nicht geplant, sondern setzt sich aus einzelnen Heften zusammen, die vielleicht 1416 zusammengebunden wurden.
Das zweite Bürgerbuch / Bürgerbuch 2 (1416-1769)
Das Staatsarchiv Freiburg besitzt eine ganze Serie von Bürgerbüchern. Das erste und das zweite Bürgerbuch, welche zusammen die Zeitspanne von 1341 bis 1769 decken, sind die beiden wichtigsten. Die Bürgerbücher erlauben es, die Bürgerschaft der Stadt Freiburg zu beobachten: von einer aus wirtschaftlichen Gründen sehr offenen Bürgerschaft an der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert zu einer allmählich sich abschliessenden und schliesslich zu einem privilegierten Patriziat im 18. Jahrhundert. Mit Bürgerbüchern, d.h. mit der kontrollierten Eintragung der Neubürger in Listen, die auch von Anfang an die Form von Büchern haben konnten, reagierten im Spätmittelalter vorwiegend deutsche Gross- und Mittelstädte, die politisch und ökonomisch eine gewisse Entwicklung aufzuweisen hatten, auf demographische Entwicklung und Einwanderung nach und auch schon vor der grossen Pest (Mitte des 14. Jahrhunderts), die sie damit zu steuern versuchten. Das zweite Bürgerbuch entstand 1416 durch eine sehr bewusste Planung des Stadtschreibers Petermann Cudrefin, der seit 1396 das erste Bürgerbuch geführt hatte und der es sehr "unordentlich" fand.
Fahnenbuch
Signatur: Verträge und Richtungen 53
1646 beauftragte der Kleine Rat von Freiburg Pierre Crolot, einen Künstler aus der Freigrafschaft Burgund, mit der Aufgabe, die Fahnen und Banner abzubilden, welche von den Freiburger Truppen beim Feldzug im Sundgau, im Burgund und in Italien (Ende des 15. und anfangs des 16. Jahrhunderts) mitgenommen und dann in der Kirche Sankt Nikolaus ausgestellt wurden. Die Spur dieser Objekte geht 1822 verloren, mit Ausnahme von drei Mänteln des Ordens vom Goldenen Vlies (welche heute im Schloss Greyerz ausgestellt werden). Das Buch enthält zweiundvierzig Tafeln: drei Frontispizes zeigen die Wappen der Stadt, ihrer Vogteien und die Wappen der Mitglieder des Kleinen Rates, dreissig Tafeln stellen die Banner und neun Tafeln die Kleidungsstücke und Bildteppiche Burgunds dar. Das Fahnenbuch ist sowohl ein Kunstobjekt, ein kostbares Dokument über verschollene Objekte als auch ein Zeugnis des Ruhms der Freiburger Truppen am Ende des Mittelalters.
Das Katharinenbuch
Signatur: Stadtsachen A 596
Das Katharinenbuch enthält die Ordnung für eine höhere Schule, wie sie in Freiburg in der Zeit der katholischen Reform nach dem Vorbild der reformierten Schulen gegründet werden sollte. Als Autor kann Peter Schneuwly (1540-1597) betrachtet werden, der wohl selber die Schule in Freiburg durchlaufen hat. Seit 1557 studierte er in Freiburg i. Br., wo er einen Magister artium erwarb. Seit 1564 gehörte er dem Klerus des Chorherrenstifts St. Nikolaus in Freiburg an, 1565 wurde er Chorherr und 1566 Prediger in der Stadt. In dieser Zeit entstanden auch die ersten Vorarbeiten zum Katharinenbuch. In den Jahren 1577-1597 war Schneuwly Generalvikar der Diözese Lausanne, in den Jahren 1578-1587 ausserdem Propst von St. Nikolaus. Das Katharinenbuch ist zugleich die Gründungsurkunde der Scholarchenkammer der Stadt Freiburg. Die von Schneuwly angestrengte Schulreform trat nie in Kraft, weil 1580, auch auf Schneuwlys eigene Initiative hin, die Jesuiten nach Freiburg berufen und ihnen das höhere Schulwesen anvertraut wurde.
Die Antiphonare des Kapitels St. Nikolaus in Freiburg
Direkte Links zu den 8 Codices:
- CSN III.3.1 (De Tempore, pars hiemalis)
- CSN III.3.2 (De Tempore, pars hiemalis)
- CSN III.3.3 (De Tempore, pars aestiva.Commune Sanctorum)
- CSN III.3.4 (De Tempore, pars aestiva.Commune Sanctorum)
- CSN III.3.5 (De Sanctis, pars hiemalis. Officium B.M.V. Commune Sanctorum)
- CSN III.3.6 (De Sanctis, pars hiemalis. Officium B.M.V. Commune Sanctorum)
- CSN III.3.7 (De Sanctis, pars aestiva. Officium B.M.V.)
- CSN III.3.8 (De Sanctis, pars aestiva. Officium B.M.V.)
Die 8 (2 x 4) Antiphonare des Kapitels St. Nikolaus (errichtet 1512) enthalten die gesungenen Teile des Offiziums mit der Notation und dem Text des Lausanner Ordinarius. Die Arbeit dieses monumentalen Werks von insgesamt 1'600 Pergamentblättern im Grossformat wurde spätestens 1509 in Angriff genommen und um 1517 abgeschlossen. Geschrieben wurden die Codices in der Schreiberwerkstatt des Meisters Ruprecht (Fabri) in Freiburg. Buchschmuck/Miniaturen stammen von Jakob Frank aus dem Augustinerkloster Freiburg. Die Einbände der 8 gewaltigen Folianten wurden in der Buchbinder-Werkstatt des Freiburger Franziskanerklosters im Verlaufe des 16. Jahrhunderts hergestellt. Neulich wurden die Antiphonare auf Kosten des Kapitels fachgerecht restauriert. Die Antiphonare von St. Nikolaus, ein unschätzbares und einmaliges Denkmal freiburgischer Geschichte und Kultur, werden zusammen mit dem Archiv des Domkapitels als Dauerdepositum im Staatsarchiv Freiburg aufbewahrt. Mehr Informationen dazu im Artikel zur Ausstellung der Antiphonare im Jahr 2012.
Registrum Lombardorum
Signatur : RN 9/1
Die Handschrift RN 9/1 enthält das älteste Notariatsregister des Staatsarchivs Freiburg und stammt aus der Kanzlei von Pierre Nonans. Es setzt sich aus zwei deutlich getrennten Teilen zusammen. Die ersten 110 Blätter enthalten den "normalen Teil, welcher Rechtssachen zwischen dem 1. Februar 1356 (n. St.) und dem 21. März 1359 (n. St.) umfasst. Der zweite Teil beginnt in entgegengesetzter Richtung auf Blatt 123 und endet auf Blatt 110, so dass sich die beiden Texte auf Blatt 110r treffen. Dieser zweite Teil ist ein spezielles Register (Bll. 110-123), welches zwischen dem 1. März 1356 (n. St.) und dem 20. März 1359 (n. St.) vereinbarte Darlehen der Freiburger Lombarden (seit dem Ende des 13. Jahrhunderts in Freiburg ansässige und aus der Lombardei stammende Geldverleiher) enthält und den Namen Registrum Lombardorum trägt. Unter diesem Namen ist das gesamte Register in die Geschichtsschreibung eingegangen.
Nekrologium und Martyrologium der Abtei Humilimont
Signatur: Marsens-Humilimont, Nécrologe et martyrologe, 1 (alte Signatur: Grosses de Marsens, no 64)
Die Handschrift (alte Signatur AEF, Grosses de Marsens, n° 64) ist aus drei verschiedenen Teilen zusammengesetzt: das Martyrologium von Usuard (ff. 1r-77r), die Regula S. Augustini (Regula tertia ohne den Ordo monasterii; ff. 77v-83r) und das Necrologium monasterii Humilismontis (ff. 83v-113v). Der ursprüngliche und älteste Teil des Nekrologs geht auf denselben Kopisten zurück wie der Rest der Handschrift, die durch das Kolophon am Ende der Regel des heiligen Augustinus (fol. 81r) auf 1338 datiert werden kann: „Hic liber est abbacie Humilismontis Premonstratensis ordinis Lausannensis dyocesis scriptus in eadem abbatia anno Domini Mo CCCo XXXVIIIo mense iulio“. Das Nekrologium wurde später durch verschiedene Hände ergänzt, die die Stiftungen der Jahrzeitmessen für die Verstorbenen (sowohl für Mitglieder des Klosters als auch für Laien) registrierten. Es wurde von Jean Gremaud mit Tinte von 1 bis 61 paginiert, vermutlich zu der Zeit, als er die Kopie anfertigte, die im StAF aufbewahrt wird (Sammlung Gremaud, Bd. 36, fol. 304-307). Nach einem Besitzervermerk auf Folio 1r gehörte die Handschrift 1660 dem Jesuitenkollegium Sankt-Michael in Freiburg.
Die Volkszählungen für den Kanton Freiburg von 1811-1880
Eine erste Volkszähung im Jahre 1799
Volkszählungen im modernen Sinne finden sich für den Kanton Freiburg erst seit 1799. Diese von der helvetischen Regierung angeordnete Erhebung der Einwohner nach Wohnort enthält allerdings oft nur ungenaue Angaben.
- Zu konsultieren im StAF unter der Signatur StAF, Imprimés 984
(gedruckte Broschüre von 38 S.)
Die kantonalen und eidgenössischen Volkszählungen von 1811 bis 1880
Die Mediationsakte 1803 legte das von den Kantonen zur Bundesarmee zu stellende Militärkontingent auf 1% der Bevölkerung fest - der Prozentsatz wurde später erhöht. Aus diesem Grund befahl die Freiburger Regierung 1811 eine erste, umfassende und genaue kantonale Volkszählung. Sie wurde 1818, 1831, 1834, 1836, 1839, 1842 und 1845 wiederholt.
Seit 1850 fanden dann alle 10 Jahre eidgenössischen Volkszählunqen statt. Während die originalen Zählbogen von 1850, 1860, 1870 und 1880 noch erhalten sind, finden sich die Ergebnisse der folgenden Bevölkerungsaufnahmen nur noch statistisch bearbeitet und publiziert.
Die Volkszählungen von 1811 bis 1880 online
In Zusammenarbeit mit der Organisation Familysearch.org konnte das Staatsarchiv die gesamten Volkszählungen von 1811 bis 1880 digitalisieren lassen, und das Institut Fribourgeois d'Héraldique et de Généalogie (www.ifhg.ch) erarbeitete eine Indexierung für das Jahr 1834. Damit ist diese wichtige Quelle zur Freiburger Bevölkerung auf der Webseite von Familysearch verfügbar in Form der eingescannten Blätter, welche damals von den Staatsbeamten handschriftlich ausgefüllt wurden.
Der direkte Zugang zu den Freiburger Volkszählungen:
Die Volkszählungen sind zuerst nach Gemeinden und anschliessend nach Haushalten geordnet. Der Eintrag für jede Person kann folgende Angaben enhalten: Name, Geburtsort, Alter, Zivilstand und Religionszugehörigkeit.
- Volkszählung 1811 (nach den damaligen Bezirken)
- Volkszählung 1818 (nach den damaligen Bezirken)
- Volkszählung 1831 (nach den damaligen Bezirken)
- Volkszählung 1834 (nach den damaligen Bezirken)
- Volkszählung 1836 (nach den damaligen Bezirken)
- Volkszählung 1839 (nach den damaligen Bezirken)
- Volkszählung 1842 (nach den damaligen Bezirken)
- Volkszählung 1845 (nach den damaligen Bezirken)
- Volkszählung 1850 (nach den heutigen Bezirken)
- Volkszählung 1860 (nach den heutigen Bezirken)
- Volkszählung 1870 (nach den heutigen Bezirken)
- Volkszählung 1880 (nach den heutigen Bezirken)
Dank der Indexierungsarbeiten durch die Mitglieder des Institut Fribourgeois d'Héraldique et de Généalogie gibt es seit 2015 die Möglichkeit nach Vor- und Nachnamen in den Volkszählungen für das Jahr 1834 zu suchen (die Indexierung der Volkszählung von 1880 ist in Arbeit):
Die Stapfer-Enquête von 1799
Die Stapfer-Umfrage zur Schulsituation in der Schweiz von 1799 reiht sich ein in eine ganze Reihe von Erhebungen, welche die junge Helvetische Republik durchführte mit dem Ziel die Situation des Landes einschätzen einschätzen zu können. Sie geht auf die Initiative des Erziehungsministers Philipp Albert Stapfer (1766-1840) zurück und bestand aus einem standardisierten Fragebogen mit rund 60 Fragen, der sich direkt an die Lehrerinnen und Lehrer richtete und nicht an die Pfarrer, die zur Zeit des Ancien Regime normalerweise für das Schulwesen zuständig waren.
Das Ziel des Projekts "Stapfer-Enquête 1799" ist die Edition der insgesamt ca. 2500 Antworten in Form einer Datenbank, welche Online zugänglich ist und sowohl die Originale als auch Transkriptionen der Dokumente präsentiert. Daneben sind mehrere Forschungsarbteiten zum Thema in Arbeit.
Seit Februar 2014 sind die Fragebögen des Kantons Freiburg aus dem Staatsarchiv online zugänglich. Leider sind für unseren Kanton nur 68 Fragebögen im StAF erhalten geblieben. Sie sind unter dem folgenden Link verfügbar:
e-newspaperarchives.ch
e-newspaperarchives.ch ist die Seite der digitalisierten Schweizer Presse, bereitgestellt von der Schweizerischen Nationalbibliothek (NB) und ihren kantonalen Partnern. Sie erlaubt die Suche nach Themen, Stichworten oder Datum in einer oder mehreren Zeitungen gleichzeitig. Diese Seite ersetzt die Plattform Schweizer Presse online.
Sie finden hier eine Auswahl der Freiburger Presse vor allem fast sämtliche Ausgaben der Zeitung La Liberté sowie ältere Ausgaben der Freiburger Nachrichten und von La Gruyère. Die Originale werden sowohl in der Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg wie auch im StAF aufbewahrt. Der Zugang ist frei und bietet den Vorteil der Volltextsuche.
Direktzugang zu den Zeitungen nach Datum oder Wortsuche: