Leistungen
- Archivierung und Kompetenzstelle
Das StAF ist auch für die Archivierung der Dokumente durch die Dienststellen der Verwaltung zuständig und berät Gemeinden, Pfarreien, andere juristische Personen des öffentlichen Rechts und als gemeinnützig anerkannte Institutionen bei der Ordnung und Führung ihres Archivs. - Konservierung und Restaurierung der Dokumente
Das StAF wacht über die Sauberkeit und Konditionierung der Dokumente und sorgt für deren vorbeugende und kurative Konservierung (Restaurierung von Dokumenten, Mikroverfilmung und Digitalisierung). - Zugang zu Dokumenten und Publikationen
Dank seiner Klassierungs- und Inventarisierungsarbeiten, ermöglicht das StAF die Konsultation von Archivdokumenten und Publikationen in seinen Lesesälen im Original oder auf Mikrofilm. Das Staatsarchiv sucht und liefert auf Anfrage Dokumente oder Dossiers an die staatlichen Dienststellen oder andere öffentliche Institutionen. - Kundenberatung
Das StAF liefert ihren Kunden vor Ort, per Telefon oder schriftlich Informationen zur Existenz von Archivdokumenten, zu den verfügbaren Findmitteln und praktische Informationen zur Konsultation der Dokumente. - Die Valorisierung der Bestände
Mit ihren Recherchen, Publikationen und Ausstellungen trägt das StAF zum Wissen über die freiburgische Geschichte bei. Es organisiert Führungen für Gruppen (Schulen, Universitäten, Privatpersonen) und Workshops. - Schenkungen oder Depositum
Als kulturelle Institution nimmt das Archiv auch Dokumente von offensichtlicher geschichtlicher Bedeutung von Privatpersonen oder -organisationen als Geschenk oder zur Aufbewahrung entgegen.
Weitere Informationen zum Thema unter Ihre Archive interessieren uns
Rechtsgrundlagen
Folgende Gesetzestexte betreffen das Staatsarchiv und seinen Betrieb:
- Verordnung vom 7. Dezember 2015 über den Transfer des Staatsarchivs zur Staatskanzlei
- Gesetz vom 10. September 2015 über die Archivierung und das Staatsarchiv (ArchG)
- Reglement vom 4. Juni 2019 über die Archivierung
- Gesetz vom 25. November 1994 über den Datenschutz
- Gesetz vom 9. September 2009 über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG)