Die Gesundheitskrise in Verbindung mit COVID-19 hat inzwischen eine Wirtschaftskrise ausgelöst. In der ganzen Schweiz sind die Bereiche Kultur und Sport wie auch der Eventbereich und der Tourismus, namentlich die Hotellerie, Gastronomie und Parahotellerie, bereits seit einiger Zeit schwer betroffen. Ebenfalls betroffen sind Unternehmen mit internationalen Wertschöpfungs- und Logistikketten insbesondere in Gebieten in Asien und Europa, in denen sich die Pandemie am stärksten ausbreitet.
Die auf Bundesebene beschlossene Verschärfung der Massnahmen wird die Lage dieser Unternehmen weiter verschlimmern und neu auch starke Auswirkungen auf alle Unternehmen haben, deren Schliessung angeordnet wurde, insbesondere der Detailhandel und die persönlichen Dienstleistungserbringer.
Die Massnahmen, die zur Bewältigung der Gesundheitskrise getroffen werden, wirken sich massiv auf unsere Wirtschaft aus. Deshalb will der Staatsrat die Unternehmen in dieser schwierigen Zeit mit allen verfügbaren Mitteln unterstützen.
Erste Massnahme: Kurzarbeit
Die erste Massnahme, die dem Kanton Freiburg wie auch der ganzen Schweiz zur Verfügung steht, ist die Kurzarbeitsentschädigung (KAE), die alle betroffenen Unternehmen nutzen können, um die Löhne zu zahlen. Diese Massnahme bleibt ein wichtiger Pfeiler der Unterstützung. So hat der Bund namentlich die Kriterien für die Vergabe von Kurzarbeitsentschädigung erleichtert und der Staat hat die Teams verstärkt, die die ständig steigende Zahl von Anträgen bearbeitet.
Der Staatsrat hat diesbezüglich den Bund um einen Entscheid gebeten, damit auch die befristet angestellten Mitarbeitenden, Temporärangestellten und Lernenden berücksichtigt werden können. Nach Ansicht der Freiburger Regierung muss der Geltungsbereich zwingend und schnellstmöglich auch auf Selbstständigerwerbende und Kleinstunternehmende ausgedehnt werden.
Der Freiburger Staatsrat hält es für wichtig, unverzüglich die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um Konkurse von eigentlich gesunden Unternehmen zu vermeiden, wenn sie aufgrund der Massnahmen in Verbindung mit dem Coronavirus in einen Liquiditätsengpass geraten.
Globalbetrag von 50 Millionen Franken bereitgestellt
Angesichts dieser ausserordentlichen Lage hat der Freiburger Staatsrat beschlossen, einen ersten Globalbetrag von 50 Millionen Franken bereitzustellen.
Zusätzlich zum Instrument der Kurzarbeitsentschädigung wird der Staatsrat vorrangig Bankkredite verbürgen, damit den betroffenen Wirtschaftsakteuren rasch liquide Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Subsidiär kann die Volkswirtschaftsdirektion für Unternehmen, die mit Liquiditätsengpässen konfrontiert sind, auch Darlehen in der Höhe von höchstens 50 000 Franken verbürgen. Die entsprechenden Verhandlungen mit den Banken sind im Gange und die genauen Bedingungen für deren Gewährung werden demnächst kommuniziert.
Weitere Beträge werden eingesetzt, um den Unternehmen Spezialistinnen und Spezialisten (Coachs von Platinn und FriUp) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, damit sie ihnen helfen, ihr Bürgschaftsgesuch aufzustellen. Diese Coachs werden auch das Team verstärken, das mit der Bearbeitung der Dossiers beauftragt ist.
Der Staatsrat hat ferner ein Schreiben an alle im Kanton aktiven Kreditinstitute gerichtet, in dem er sie um Flexibilität bittet, damit sie insbesondere Anträge von Freiburger Unternehmen um Zahlungsaufschub von Tilgungsraten wohlwollend prüfen.
Der Staatsrat lädt folglich die betroffenen Unternehmen ein, sich als Erstes an ihre Bank zu wenden, um die für das Bürgschaftsgesuch erforderliche Dokumentation aufzustellen.
Zusätzliche Unterstützungsmassnahmen
Sobald die Kriterien des Bundes für Härtefälle bekannt sind, wird der Staatsrat die Möglichkeit prüfen, Unternehmen auch direkt zu unterstützten. Darin eingeschlossen sind Selbstständigerwerbende, die nicht in den Genuss von Kurzarbeitsentschädigung oder anderen Unterstützungsmassnahmen des Bundes gelangen könnten.
Der Staatsrat hat auch die Finanzdirektion ermächtigt, über die Erstreckung der Zahlungsfristen von Kantonssteuern um bis zu 90 Tagen zu entscheiden. Er fordert auch seine verschiedenen Dienststellen auf, soweit möglich das Inkasso von Rechnungen und Gebühren mit Flexibilität zu handhaben.
Für Einrichtungen und Vereine, die Kultur-, Sport- und touristische Anlässe organisieren und bereits von der Krise betroffen sind, prüft der Staatsrat die Möglichkeit einer Strukturhilfe. Die zugesicherten Subventionen für Sport-, Kultur- und touristische Anlässe, die wegen COVID-19 annulliert oder aufgeschoben werden müssen, werden in dem Masse eingelöst wie den Organisatoren bereits Kosten entstanden sind.
Mit diesen ausserordentlichen Massnahmen will der Staatsrat die Freiburger Unternehmen rasch und effizient unterstützen, um diese noch nie dagewesene Krise zu überwinden und ihre Arbeitsplätze und ihre Produktionsfähigkeit zu erhalten.
Weitere Massnahmen können je nach der Entwicklung der Situation und aufgrund der vom Bund getroffenen Massnahmen folgen.
Der Staatsrat hat seine Beschlüsse gestützt auf die Befugnisse getroffen, die ihm die Verfassung (Art. 117 KV) unter ausserordentlichen Umständen zugesteht. Er hat diesen Morgen das Präsidium des Grossen Rates und das Präsidium der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission darüber informiert.