Um die Gefahr der Übertragung des Coronavirus (COVID-19) zu vermindern und dieses zu bekämpfen durften die Geschäfte im Kanton Freiburg, die Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, von 6 bis 20 Uhr geöffnet sein. Diese Massnahme, die am 20. März 2020 mit einer Verordnung des Staatsrates in Kraft getreten ist, wurde beschlossen, um die Kundenströme besser zu verteilen. Sie galt von Montag bis Samstag, mit Ausnahme der Feiertage.
Diese befristete und verlängerbare Massnahme lief bis zum 19. April 2020. Von der Möglichkeit der Verlängerung wurde nicht Gebrauch gemacht. Ab dem 20. April 2020 wird die Verlängerung der Öffnungszeiten aufgehoben, und die betroffenen Geschäfte kehren zu ihren normalen Öffnungszeiten zurück.