Der Staatsrat hat den Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission Poya (PUK Poya) zur Kenntnis genommen. Die PUK Poya kommt in ihrem Bericht zum Schluss, "dass alle Projektbeteiligten nach bestem Gewissen im Sinn der gestellten Aufgabe gearbeitet haben" - eine Einschätzung, die der Staatsrat mit Befriedigung annimmt.
Der Staatsrat hält des Weiteren fest, dass die wichtigsten Punkte, welche die PUK nach zwei Jahren Arbeit in ihrem Schlussbericht kritisiert (Unterschätzung des Kreditbedarfs wegen des Zeitdrucks vor der Volksabstimmung im Jahr 2006 und ungenügende Organisation), bereits im Auditbericht des Finanzinspektorats (FI) von 2008 erwähnt worden waren. Der Staatsrat bestreitet die Gültigkeit der Kritik denn auch nicht. Er betont aber noch einmal, dass die engen Fristen für den Erhalt der Bundesbeiträge für ein Projekt, auf das die Freiburgerinnen und Freiburger schon seit mehr als 50 Jahren warten, zu einem grossen Zeitdruck führten. Dies gilt umso mehr, als eine Verwirklichung des Projekts ohne Bundesbeiträge unmöglich gewesen wäre.
Der Staatsrat stellt ausserdem mit Genugtuung fest, dass der Grossteil der 6 Empfehlungen der PUK bereits nach dem Audit des FI von 2008 umgesetzt wurden: Die Strassengrossprojekte werden nun in 3 Phasen unterteilt, die jeweils dem Grossen Rat und/oder dem Stimmvolk zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies erlaubt eine genauere Kostenschätzung auf der Grundlage eines ausgearbeiteten Projekts, für das die Offerten für die Hauptlose vorliegen. Der Staatsrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Bericht Nr. 40 zum Postulat 2014.12 André Schoenenweid / Jean-Pierre Siggen - Finanzielle und technische Situation sowie fehlende finanzielle Deckung beim Poyaprojekt (H182), in welchem er darlegte, dass diese Vorgehensweise 2009 nach den Erfahrungen mit der H189 eingeführt wurde. Beim Poyaprojekt kam sie jedoch nicht zur Anwendung, weil die Volksabstimmung bereits stattgefunden hatte (im Jahr 2006). Die Projekte für die Ortsdurchfahrt von Jaun und die Umfahrungsstrasse von Düdingen stützen sich ebenfalls auf dieses System.
Eine weitere Folge des Auditberichts der FI war, dass für das Poyaprojekt eine neue Projektorganisation geschaffen und dem Projektleiter nach und nach ein stärkeres Team zur Seite gestellt wurde. Ganz im Sinne der PUK-Empfehlungen wird die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) bei Grossprojekten die zeitlich befristete Anstellung von Projektleitern beantragen. Zur Begleitung solcher Projekte ist zu sagen, dass die Projektsteuerung (PS) alle drei Monate zusammenkommt und dass in ihr der Grosse Rat mit 5 Mitgliedern vertreten ist. Somit konnten und können die einsitzenden Mitglieder ihre Fraktion aus erster Hand über den Fortgang des Projekts informieren. Das FI seinerseits nimmt die Kontrollfunktion wahr.
Der Bericht der PUK Poya enthält auch ein paar Fehler. Der Staatsrat bestreitet die Höhe der Kostenüberschreitung von 63 Millionen Franken für das Poyaprojekt; denn die fehlende finanzielle Deckung beträgt in Wahrheit 31 845 375 Franken. Dies geht auch aus dem Kosten-Status-Bericht Nr. 22 vom 31. Dezember 2013 hervor, von dem die PUK Poya eine Kopie erhalten hat. Der Staatsrat hebt zudem hervor, dass der Experte der PUK Poya die tatsächlichen Mehrkosten unter Berücksichtigung der Teuerung, der MWST und des Toleranzbereichs mit 15,5 Millionen Franken beziffert und als "bedeutend, aber tolerierbar für ein Projekt dieser Grössenordnung" bezeichnet.
Der Staatsrat merkt fernerhin an, dass der Experte für das FI-Audit, den auch die PUK Poya für ihre Untersuchung heranzog, die geologischen Schwierigkeiten wegen des sehr heterogenen Bodens in seinem Bericht von Dezember 2008 nicht vorausgesehen hat. Der Staatsrat bedauert abschliessend, dass im Bericht pauschal von einer "ungenügenden, um nicht zu sagen chaotischen Projektorganisation" die Rede ist, ohne dass auf die Reorganisation von 2008 eingegangen wird.
Der Staatsrat wird für künftige Projekte die Forderung der PUK beachten und bei Bedarf eine grössere finanzielle Marge für die Reserve sowie für Diverses und Unvorhergesehenes vorsehen bzw. in den beantragten Kredit einfliessen lassen.
Abschliessend möchte der Staatsrat in Erinnerung rufen, dass die Poyabrücke ein Wahrzeichen des Kantons Freiburg sein wird. Trotz der Komplexität und der Schwierigkeiten können die Freiburger Regierung und alle Personen, die an der Verwirklichung dieses grossartigen Projekts beteiligt waren, stolz sein: Die Poyabrücke wird ohne jeden Zweifel zur Aura unseres Kantons beitragen.
Beilage
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Bericht des Staatsrats an den Grossen Rat zum Schlussbericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission Poya