Das Bundesamt für Kultur hat dem Kanton Freiburg für das Jahr 2020 im Rahmen der zwischen dem Bund und dem Kanton Freiburg unterzeichneten Programmvereinbarung für die Förderung der Zweisprachigkeit in der Periode 2017-2020 eine jährliche Unterstützung von 250'000 Franken bewilligt. Der Staatsrat hat eine Liste von zwölf unterstützungswürdigen Projekten insbesondere in den Bereichen Kultur und Bildung sowie im Bereich der Beziehung der Gemeindebehörden zur Bevölkerung erstellt. Insgesamt gingen neunzehn Projektanträge mit einer beantragten Summe von 411’195 Franken ein. Gemäss der Vereinbarung sind 30 % der Bundesbeiträge, d. h. 75’000 Franken, für kulturelle Projekte bestimmt, die vom kantonalen Amt für Kultur verwaltet werden. Letzteres erhält als solches vier Beiträge, davon gehen 20’000 Franken an ein Projekt zur Förderung der Zweisprachigkeit in den kantonalen Museen, 20’000 Franken an die Neue Oper Freiburg, 20’000 Franken an die Veranstaltung Belluard Bollwerk International und 15’000 Franken an die Gustav Akademie.
Im Bereich der Bildung geht der Hauptbeitrag (44’500 Franken) an das Amt für Berufsbildung (BBA), zur Schaffung einer zweisprachigen Ausbildung zur «Pharma-Assistentin EFZ» ab dem Schuljahr 2020-21 und zur Schaffung einer zweisprachigen Ausbildung Berufsmatura nach der Lehre «Wirtschaft und wirtschaftsnahe Dienstleistungen» ab dem Schuljahr 2020-21. Das Sprachenzentrum der Universität Freiburg erhält seinerseits gegen 16’000 Franken für ein Projekt für die sprachliche und kulturelle Vermittlung durch das Kino zugesprochen.
Schliesslich wird zur Unterstützung der Mehrsprachigkeit bei kantonalen Behörden und Verwaltungen das Programm «Zweisprachigkeit im HFR 2020» unterstützt, das 35’000 Franken erhält, und das Freiburgische Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) erhält 25’000 für sein Programm «Auf dem Weg zur Zweisprachigkeit am Arbeitsplatz» zugesprochen. Das Amt für Organisation und Personal (POA) erhält gegen 40’000 Franken für die Organisation von Workshops zum Thema «Mut zur Partnersprache» zugesprochen, ferner erhält der jährliche Tag der Zweisprachigkeit 8’000 Franken zugesprochen.
Zur Erinnerung, ergänzend zu diesem Unterstützungsprogramm des Bundes erhalten 18 Projekte in Anwendung der Verordnung über die Unterstützung von Initiativen zur Förderung der Zweisprachigkeit vom 5. Juni 2018 eine kantonale Unterstützung. Insgesamt stehen somit jährlich 350'000 Franken zur Förderung von Aktivitäten zur Förderung der Zweisprachigkeit im Kanton Freiburg zur Verfügung.
Dokumente
Förderung der Zweisprachigkeit bei der Kantonsverwaltung und kantonalen Behörden ausgehend von Artikel 17 der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV)