Im Kampf gegen COVID-19 sind Versammlungen von mehr als fünf Personen verboten und strafbar. Um die wirksame Anwendung dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten, hat der Staat Freiburg mit einer Verordnung beschlossen, zwölf Gemeinden eine erweiterte Zuständigkeit für die Verhängung von Ordnungsbussen zu geben.
Der Staatsrat erteilt zwölf Gemeinden die Befugnis, Ordnungsbussen im Zusammenhang mit dem Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen zu verhängen
Angesichts der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus hat der Freiburger Staatsrat auf dem Verordnungsweg beschlossen, die Zuständigkeit für die Verhängung von Ordnungsbussen von zwölf Gemeinden auszuweiten. Die Gemeinden Freiburg, Marly, Murten, Estavayer-le-Lac, Romont, Bulle, Châtel-St-Denis, Villars-sur-Glâne, Givisiez, Corminboeuf, Granges-Paccot und Matran können bis auf Weiteres die Personen bestrafen, die gegen das Verbot der Versammlung von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum verstossen.
Veröffentlicht am 24. März 2020 - 16h54
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Herausgegeben von Staatsrat des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 24.05.2022 - 15h16