Nach dem vom Staatsrat zu Beginn der Legislatur aufgestellten Finanzplan zeichnet sich in den kommenden Jahren eine massive Verschlechterung der Kantonsfinanzen ab. Damit das Haushaltsgleichgewicht gewährleistet und der Staatsrat seine Aufgaben gegenüber der Freiburger Bevölkerung langfristig wahrnehmen kann, hat er von Mitte Mai bis Ende Juni 2013 ein Struktur- und Sparmassnahmenprogramm in die Vernehmlassung geschickt.
Insgesamt gingen 110 Antworten ein, und zwar von den offiziell konsultierten Organen, den Verwaltungseinheiten des Staates, den Gemeinden sowie von den verschiedenen Vereinen und Interessenverbänden. Die Staatsangestellten hatten ebenfalls die Gelegenheit, persönlich Stellung zu nehmen.
Lösungen für das Personal und die Gemeinden gefunden
Die Regierung hat unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse und der weiteren Gespräche mit den Personalverbänden und dem Freiburger Gemeindeverband Anpassungen vorgenommen. So hat sie ihre Vorschläge, die das Personal betreffen, überdacht und angepasst: Die Senkung der Gehaltsskala um 0,9 % wurde in einen Solidaritätsbeitrag umgewandelt, der für 2014 auf 1,3 % sowie für 2015 und 2016 auf 1 % festgesetzt wurde und auf dem Teil des Grundgehalts erhoben wird, der über 39 000 Franken liegt, was die Gehaltsklassen unter 120 000 Franken entlastet. Der Staatsrat hat weiter darauf verzichtet, die Anzahl der Gehaltsstufen pro Gehaltsklasse zu erhöhen. Dieser Punkt wird später noch einmal mit den Personalverbänden diskutiert. Angesichts der Voranschlagsergebnisse wird für das kommende Jahr daran festgehalten, 2014 keine jährliche Lohnerhöhung in Form einer Gehaltsstufe zu gewähren. Für die Jahre 2015 und 2016 wird die volle Gehaltsstufe jeweils ab Juli gewährt.
Was die finanziellen Auswirkungen der Struktur- und Sparmassnahmen auf die Gemeinden betrifft, so hat der Staatsrat darauf geachtet, dass die Gesamtbilanz für die Gemeinden positiv ausfällt. Die Gemeinden werden über den ganzen Zeitraum finanziell netto um insgesamt rund 30,1 Millionen Franken entlastet, das heisst um jährlich durchschnittlich etwas mehr als 10 Millionen Franken. Die finanziellen Auswirkungen, die die Zugeständnisse ans Personal auf die Gemeindefinanzen haben, werden durch zwei Massnahmen kompensiert: Erstens wird auf die Einfrierung des Bedarfsausgleichsbetrags des Staates verzichtet und zweitens wird der Finanzierungsanteil der Gemeinde am Agglomerationsverkehr von 45 % auf 42,5 % gesenkt.
Diese Änderungen im Anschluss an die Vernehmlassung entschärfen das Struktur- und Sparmassnahmenprogramm um 20,2 Millionen Franken bzw. 4,6 % über den Gesamtzeitraum. Gegenüber dem Finanzplan kann die finanzielle Situation des Staates dank aller vorgeschlagenen Massnahmen 2014 um 111,8 Millionen Franken, 2015 um 137,8 Millionen Franken und 2016 um 165,9 Millionen Franken verbessert werden. Die Ziele des Staatsrats werden erreicht, aber die gegenwärtigen Ergebnisse reichen noch nicht, um die Defizite des Finanzplans auszugleichen. Sofern der Grosse Rat in der Oktobersession alle Anträge des Staatsrats gutheisst, müssen die verbleibenden Defizite im Rahmen des ordentlichen Voranschlagsverfahrens ausgeglichen werden.
Der Staatsrat betont, dass die Schlussgespräche sowohl mit den Personal- als auch mit den Gemeindevertretern in einem äusserst konstruktiven Klima stattgefunden haben. Das Struktur- und Sparmassnahmenpaket, das er dem Grossen Rat unterbreitet, ist das Ergebnis von Kompromissen, wahrt die Opfersymmetrie und gewährleistet die Vorlage eines ausgeglichenen Budgets 2014.
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