Der Staatsrat legt seinen Tätigkeitsbericht vor
Der Tätigkeitsbericht 2023 des Staatsrats kann ab sofort unter www.fr.ch/sr heruntergeladen werden. Die zweite Ausgabe des neu gestalteten Tätigkeitsberichts bietet auf rund 100 Seiten zusammenfassende Informationen über die Tätigkeit des Staats. Die Umsetzung des Regierungsprogramms kann gezielt nachverfolgt werden. Sie hat auch den Anspruch, die digitale Welt und die Möglichkeiten, welche die Digitalisierung im Allgemeinen und die Website des Staates im Besonderen bieten, besser zu nutzen.
Veröffentlicht am 15. März 2024 - 10h20
Nachdem die erste Ausgabe des neu gestalteten Tätigkeitsberichts des Staatsrats im letzten Jahr sehr positiv aufgenommen wurde, erscheint nun die zweite Ausgabe. Dieses Dokument fasst auf rund 100 Seiten die ganze Tätigkeit des Staats zusammen und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung des Regierungsprogramms.
Der Tätigkeitsbericht 2023, der auch Zusammenfassungen nach Direktionen enthält, passt zur digitalen Welt und zu den Möglichkeiten der Digitalisierung im Allgemeinen und zur Website des Staates im Besonderen, wobei die gesetzlichen Grundlagen und die Bedürfnisse der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK) berücksichtigt werden. Jede Direktion koordiniert die Veröffentlichung ausführlicherer Informationen, die den Bericht des Staatsrats ergänzen. Sie können auf der Seite «Wichtige Ereignisse und Kennzahlen» jeder Direktion mit Links zu den Ämtern abgerufen werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Direktionen und die Staatskanzlei auf der Grundlage eines gemeinsamen Inhaltsverzeichnisses veranlasst wurden, die Informationen auf die wesentlichen Elemente ihrer Tätigkeiten und derjenigen ihrer Ämter zu konzentrieren. Tabellen und Kennzahlen tragen ebenfalls dazu bei, eine zusammenfassende Sicht der geleisteten Arbeit, die deren Entwicklung wiedergibt, zu vermitteln.
Anhand des Dokuments kann die Umsetzung des Regierungsprogramms gezielter als bisher nachverfolgt werden. So ist es möglich, Jahr für Jahr den Fortschritt der Arbeiten, die vom Staatsrat für die laufende Legislaturperiode angekündigt wurden, festzustellen.
Der Tätigkeitsbericht des Staatsrats ist in erster Linie für den Grossen Rat bestimmt, genauer gesagt für dessen Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK), die ihn zusammen mit der Staatsrechnung prüft.
Alle Dokumente stehen nun in beiden Amtssprachen auf der Website (Staatsrat) zur Verfügung.
Herausgegeben von Staatsrat des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 15.03.2024 - 10h23