Gemäss Artikel 47 PRG (Abs. 1 und 2) legte der Staatsrat die Daten der Wahlen 2021 zur Gesamterneuerung des Grossen Rates, des Staatsrats und der Oberamtspersonen, die alle fünf Jahre im vierten Quartal stattfinden, fest. Er bestimmte auch die Daten der Wahlen zur Gesamterneuerung der Gemeinderäte und der Generalräte, die auch alle fünf Jahre, aber im ersten Quartal stattfinden.
Für die kantonalen Wahlen werden die Daten des 7. und 28. November 2021 festgehalten. Die Gemeindewahlen werden am 7. und 28. März 2021 durchgeführt.