Angesichts der allgemeinen Verschlechterung der epidemiologischen Lage und des Auftauchens einer neuen Covid-19-Variante begrüsst der Staatsrat die Absicht des Bundes, schweizweit neue Massnahmen vorzuschreiben. Er ist aber der Auffassung, dass ein kleiner Teil von ihnen vor Ort nicht durchführbar ist. Das ist im Wesentlichen die Antwort des Freiburger Staatsrats, der heute Morgen zu einer ausserordentlichen Sitzung zusammentrat, auf die Vernehmlassung des Bundes zu den neuen Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirusepidemie.
Er ist zwar überzeugt, dass unbedingt schnell gehandelt werden muss und es strenge Massnahmen, wie die Ausweitung der Zertifikatspflicht oder das Maskentragen im Innern, braucht, aber andere Vorschläge sind für die Regierung fraglich, da sie der Meinung ist, dass ihre Durchführung im Alltag sehr kompliziert ist. Insbesondere die Pflicht, in den Restaurants im Sitzen zu essen, eine Massnahme, die als wenig effizient beurteilt wird und schwere wirtschaftliche Folgen für die betreffende Branche haben könnte, oder die Pflicht, regelmässig obligatorische Tests in den Schulen durchzuführen, die nur sehr schwer durchführbar sind und denen die Regierung Tests beim Auftreten eines Infektionsherds vorzieht. Sie ist auch gegen die Aufhebung von Begrenzungen der Kapazität, um der Bevölkerung nicht widersprüchliche Signale zu senden.
Schliesslich ist die Freiburger Regierung jederzeit bereit, wenn nötig auf Kantonsebene zu handeln. Sie ist aber der Meinung, dass beim jetzigen Stand der Dinge die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen vorzuziehen sei und hauptsächlich bundesweite Massnahmen vorgeschrieben werden müssen, damit von Kanton zu Kanton verschiedene Vorschriften, welche der Akzeptanz von Seiten der Bevölkerung schaden, vermieden werden.
Die Einzelheiten der Stellungnahme des Staatsrats finden Sie in der Beilage.