Der Staatsrat hat die Verordnung über wirtschaftliche Massnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus durch Beiträge für Härtefälle verabschiedet. Ein Betrag von 15 Millionen Franken wird zu diesem Zweck bereitgestellt. Am 13. Oktober 2020 hatte der Grosse Rat diese Massnahme genehmigt. Sofern die Freiburger Regelung vom SECO genehmigt wird, wird der Bund die kantonale Massnahme durch die Bundesmittel ergänzen, die im Anschluss an das Vernehmlassungsverfahren zur Härtefallverordnung des Bundes beschlossen werden.
Aufgrund der Dringlichkeit einzelner Fälle wollte der Staatsrat nicht das Ende dieses Vernehmlassungsverfahrens abwarten, um die Massnahme auf kantonaler Ebene einzuführen. Er hat dennoch eine möglichst grosse Übereinstimmung zwischen den Verordnungen des Bundes und des Kantons angestrebt, damit eine einheitliche und kontinuierliche Prüfung der Gesuche sowie die Gleichbehandlung der Unternehmen gewährleistet werden kann.
Die kantonale Verordnung übernimmt also grösstenteils die Bedingungen, die der Entwurf des Bundes, der zurzeit in der Vernehmlassung ist, vorsieht. Die Ausnahmen davon werden weiter unten aufgeführt. Zudem sieht die Verordnung vor, dass die Bedingungen geändert werden können, falls sie im Anschluss an die Vernehmlassung auf Bundesebene gelockert werden.
Der Staatsrat wollte den Kreis der Unternehmen, die von einer Härtefallmassnahme profitieren können, nicht auf gestimmte Wirtschaftszweige beschränken. Angesichts der Vielfalt des kantonalen Wirtschaftsgefüges folgt er so dem Willen des Freiburger Gesetzgebers, die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Kantons zu berücksichtigen. Doch wie es das COVID-19-Gesetz vorsieht, sind Unternehmen, die branchenspezifische Bundeshilfen erhalten (Kultur, Sport, öffentlicher Verkehr, Medien), von der Massnahme ausgeschlossen.
Die kantonale Verordnung sieht A-fonds-perdu-Beiträge für Unternehmen vor, die von einem Umsatzrückgang von mindestens 40 % betroffen sind, wobei die bezogenen KAE, Erwerbsausfallentschädigungen und Ergänzungsbeiträge nach MUSG (Massnahme für Führungskräfte) an den Umsatz angerechnet werden. Der Härtefallbeitrag beträgt bis zu 10 % des durchschnittlichen Umsatzes, höchstens aber 500 000 Franken, sofern das Unternehmen vor Beginn der Krise profitabel war.
Der Beitrag wird gestützt auf die Fixkosten im Verhältnis zum Umsatzrückgang berechnet und berücksichtigt die Vermögenssituation des Unternehmens und seiner wichtigsten wirtschaftlich Berechtigten.
Um den Empfängerkreis nicht willkürlich einzuschränken, erlaubt es die Verordnung, die Massnahme mit den kantonalen Beiträgen an die Geschäftsflächen, den kantonalen Massnahmen zur Bewältigung der zweiten Welle, den kantonalen Ergänzungsbeiträgen für Führungskräfte und Selbstständigerwerbende sowie mit den kantonalen Beiträgen für den Tourismus zu kumulieren.
Da der Gesetzgeber will, dass die Vermögenssituation der wichtigsten wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens berücksichtigt wird, sieht die Verordnung vor, dass ein Beitrag in Form eines zinslosen Darlehens oder einer Bürgschaft gesprochen werden kann, falls die Vermögenssituation oder das Vorliegen bedeutender stiller Reserven die Vergabe eines A-fonds-perdu-Beitrags nicht zulässt.
Medienkonferenz
Alle Informationen zu dieser Massnahme, die Liste der vorzulegenden Unterlagen und das Formular für die Gesuchstellung sind ab dem 23. November 2020 auf der Website www.promfr.ch/covid-19 verfügbar.
Die Volkswirtschaftsdirektion wird zudem am Montag, 23. November 2020, um 14.30 Uhr eine Medienkonferenz abhalten, an der namentlich die Modalitäten dieser Massnahme im Einzelnen dargelegt werden.
Zur Erinnerung: Der Staatsrat hat seit Beginn der Krise bereits zwei Massnahmenpakete für Soforthilfen in der Höhe von über 60 Millionen Franken zur Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen und Personen umgesetzt, um Konkurse und Entlassungen zu vermeiden.
Nach dem Willen des Grossen Rats wurde zudem eine mit 25 Millionen Franken dotierte Massnahme eingeführt, die die Gleichbehandlung von Führungskräften und Selbstständigerwerbenden gewährleistet. Dieser Entscheid wurde parallel zur Verabschiedung des 63,3 Millionen Franken schweren Wiederankurbelungsplans gefällt.
Letzte Woche wurden ferner zwei Massnahmen beschlossen, deren Kosten auf 8 Millionen Franken geschätzt werden und mit denen die Betriebe unterstützt werden, deren Schliessung zur Eindämmung des Coronavirus angeordnet wurde.
Insgesamt hat der Staat Freiburg also bis heute über 156 Millionen Franken bereitgestellt, um mit Sofortmassnahmen die Auswirkungen der Krise zu bekämpfen und die kantonale Wirtschaft auf lange Sicht wieder in Schwung zu bringen.
Der Staatsrat wird die weitere Entwicklung der Lage auch in Zukunft sehr genau beobachten. Wie schon seit Anfang der Krise wird er im Rahmen seiner Möglichkeiten rasch und entschlossen handeln, um die betroffenen Personen und Unternehmen zu unterstützen.