Im Juli 2012 haben die Oberamtmänner die Entwürfe der Fusionspläne öffentlich vorgestellt. Diese gründeten auf einer Beurteilung der Lage jeder Gemeinde. Die Direktionen des Staatsrats, die Staatskanzlei wie auch die Gemeinden hatten in der Folge Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Die von den Oberamtmännern vorgeschlagenen Fusionsperimeter erscheinen alle realisierbar. Eine deutliche Mehrheit der Gemeinderäte hat sie als das beste Szenario gutgeheissen. Der Staatsrat hat nach Abwägung der Interessen des Kantons, der Bezirke und Gemeinden die von den Oberamtmännern vorgelegten Pläne genehmigt und die Erwägungen, die sie in ihren Berichten vorgemerkt haben, zur Kenntnis genommen. Der Staatsrat dankt den Oberamtmännern und beglückwünscht sie zur Qualität ihrer Arbeit.
Der Kanton würde sich danach aus 35 Gemeinden zusammensetzen:
- Saanebezirk : 5 Gemeinden
- Sensebezirk : 8 Gemeinden
- Greyerzbezirk : 6 Gemeinden
- Seebezirk : 5 Gemeinden
- Glanebezirk : 5 Gemeinden
- Broyebezirk : 5 Gemeinden
- Vivisbachbezirk : 1 Gemeinden
Die Entwürfe der Fusionspläne werden der Bevölkerung der entsprechenden Perimeter im Beisein der Gemeinderäte und des Oberamtmanns vorgestellt. In der Folge können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihren Gemeindebehörden vorschlagen, aktiv an den Fusionsarbeiten teilzunehmen oder eine Konsultativabstimmung durchzuführen. Der Kanton unterstützt und fördert die freiwilligen Zusammenschlüsse, vorausgesetzt diese erlauben es, die Gemeindeautonomie zu stärken und die Leistungsfähigkeit der Partnergemeinden sowie die erbrachten Leistungen zu verbessern. Er wird alle Zusammenschlüsse fördern, die einen Teil oder die Gesamtheit der in den Plänen der Oberamtmänner vorgesehenen Perimeter umfassen.
Was den Perimeter Grand-Fribourg betrifft, stellt der Staatsrat fest, dass der vorgeschlagene Perimeter den Bedürfnissen eines starken Kantonszentrums entspricht. Er unterstützt auch die vom Oberamtmann des Saanebezirks vorgeschlagene Variante, bei der die Gemeinden Corminboeuf und Chésopelloz in diesen Perimeter einbezogen werden. Der Staatsrat wünscht eine Fusion von Grand-Fribourg in absehbarer Frist.
Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse kann eine positive Zwischenbilanz gezogen werden. Die Aktivitäten auf allen Ebenen haben es erlaubt
- die Lage der Gemeinden zu evaluieren;
- die geeignetsten Fusionsperimeter festzulegen;
- aufzuzeigen, in welchem Masse es notwendig ist, über starke und grosse Gemeinden zu verfügen, die bereit sind, das Gemeinwohl ihrer Bevölkerung im Hinblick auf künftige Anforderungen zu sichern.
Gemäss Artikel 8 des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse wird der Staatsrat im Jahr 2015 eine Bilanz dieser Fusionspläne ziehen. Er behält sich vor, auf dieser Grundlage in jenen Gemeinden, die nicht in einem Fusionsprojekt eingebunden sind, eine Konsultativabstimmung durchzuführen.