Der Staatsrat ist sich der strategischen Bedeutung dieses Dossiers bewusst und beantragt dem Grossen Rat einen konsequenten Massnahmenplan für das freiburger spital (HFR). Mit diesen Massnahmen sollen das HFR von seinen gegenwärtigen, namentlich finanziellen, Problemen befreit und seine Governance professioneller werden. Der Staatsrat will, dass sich die Einrichtung langfristig zwischen den Universitätsspitälern Bern und Lausanne als "Das öffentliche Freiburger Spital" positionieren und weiterhin qualitativ hochstehende Pflegeleistungen, die von der Bevölkerung anerkannt und geschätzt werden, anbieten und zum Nachwuchs bei der patientennahen Medizin beitragen kann. Die angekündigten Massnahmen betreffen die Governance des HFR, die Finanzierung, die Effizienz und das Dienstverhältnis des gesamten Spitalpersonals im Kanton.
Professionellere Governance
Der Staatsrat folgt den Empfehlungen im Audit, das im Februar 2018 öffentlich gemacht wurde, und plant, die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats des HFR (VR HFR), einschliesslich der Mitglieder mit beratender Stimme, zu verringern. Um den VR HFR professioneller zu machen, will der Staatsrat sich an die Regeln, die für die Kantonalbank gelten, anlehnen und einen Wahlausschuss einsetzen, der beauftragt wird, dem Staatsrat und dem Grossen Rat künftige Mitglieder des VR HFR vorzuschlagen. Der Grosse Rat entsendet keine Vertreter/innen mehr in den VR HFR, sondern wird an der Auswahl der Mitglieder beteiligt. Der Staatsrat verpflichtet sich, Änderungen des Gesetzes über das freiburger spital (HFRG), die in diese Richtung gehen, zu unterbreiten. Er erachtet es als vernünftig, die Bestimmung, wonach die Gesundheitsdirektorin oder der Gesundheitsdirektor im VR HFR sitzen muss (Art. 10 Abs. 3), aufzuheben. Der Staat sollte hingegen im VR von einer Kaderperson mit beratender Stimme im VR vertreten werden.
Lösung der Verwaltungsprobleme
Das HFR ist noch weit davon entfernt, die Herausforderung, die von der neuen, 2012 eingeführten, Spitalfinanzierung gestellt wird, zu bestehen, und muss seine Anstrengungen für mehr Effizienz deutlich verbessern. Zum Beispiel betrug im Jahr 2015 die mittlere Aufenthaltsdauer im HFR 6,9 Tage gegenüber 5,6 Tagen im schweizerischen Durchschnitt, was bedeutende Mehrkosten zur Folge hat. Seine Kosten sind deshalb höher als diejenigen eines grossen Teils der vergleichbaren öffentlichen Spitäler. Der Staatsrat stellte mehrere Versäumnisse des HFR bei der Verwaltung und der Buchhaltung fest. Im Jahr 2017, das mit einem Defizit von über 14 Millionen Franken abgeschlossen wurde, nahm das Personal des HFR um 91 VZÄ (wovon 40 unter Überschreitung des Voranschlags) zu, ohne dass seine Tätigkeit sich in bedeutender Weise entwickelt hätte. Das Finanzinspektorat (FI) untersuchte die gemeinnützigen und die übrigen Leistungen, die dem Staat 2016 in Rechnung gestellt wurden. In seinem Auditbericht gibt das FI 14 Empfehlungen zur Buchhaltung und zur Rechnungsstellung des HFR ab. Der Staatsrat bestellte beim FI ein zusätzliches Audit, mit dem die Qualität und die Zuverlässigkeit der analytischen Buchhaltung des HFR beurteilt werden sollen. Die Schlussfolgerungen werden Ende Juni 2018 erwartet.
Schaffung eines Gesetzes über das Spitalpersonal
Der Staatsrat hat sich auf ein Gesuch hin mit der Flexibilisierung des gesetzlichen Rahmens für das Personalmanagement beschäftigt; das Gesuch wurde 2014 vom HFR formuliert. Eine Arbeitsgruppe wurde beauftragt, die Frage gründlich abzuklären. Ihr Bericht mit einem Vergleich der von 75 öffentlichen und privaten Spitälern in der Schweiz gelieferten Daten zu 91 000 Gehältern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde dem Staatsrat 2016 vorgestellt. Er wurde geprüft, und es wurden zusätzliche Fragen zu den Daten, die vom HFR geliefert wurden, gestellt. Nach diesen Prüfungen, die vom Amt für Gesundheit durchgeführt wurden, wurde der Bericht im Herbst 2017 dem Staatsrat zur Diskussion unterbreitet, dann wurden die Berechnungen der Mehrkosten bei den Gehältern aktualisiert.
Die Regierung machte sich die Schlussfolgerungen des Berichts zu eigen. Sie ist der Meinung, dass das Gesetz über das Staatspersonal (StPG) nicht mehr den angemessenen gesetzlichen Rahmen für das Management des Spitalpersonal darstellt. Der Wettbewerb, der auf Bundesebene von der neuen Spitalfinanzierung eingeführt wurde, hat unweigerlich Folgen für die Bedingungen, die dem Personal angeboten werden. Eine Änderung des StPG, mit der die vorgebrachten Bedürfnisse beim Management des Spitalpersonals berücksichtigt würden, kann nicht in Betracht gezogen werden, denn sie würde den gültigen Rahmen für alle Staatsangestellten schwächen; diese bewegen sich mehrheitlich nicht in einem solchen vom Wettbewerb geprägten Umfeld.
Vor diesem Hintergrund hat der Staatsrat sich das Ziel gesetzt, dem Management des Spitalpersonals einen neuen gesetzlichen Rahmen zu geben. Dieser Rahmen muss die Besonderheiten der Arbeit in einem öffentlichen Spital und das liberalisierte nationale Umfeld berücksichtigen. Der Staatsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb, ein Gesetz über das Spitalpersonal, das für das HFR und das FNPG gilt, zu schaffen. Mit dieser Vorgehensweise kann der Staat die Führung in der Festlegung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spitalnetze, deren Einsatz und Motivation die Stärke der öffentlichen Freiburger Spitäler ausmachen, behalten und deren Interessen wahren. Falls dieser Antrag vom Grossen Rat abgelehnt wird, empfiehlt der Staatsrat als Variante die anfängliche Empfehlung der Arbeitsgruppe, in der vorgeschlagen wurde, das HFRG (und entsprechend das PGG) zu ändern, um die Aushandlung und den Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen zu ermöglichen. Die Regierung gibt der Schaffung eines Gesetzes über das Spitalpersonal den Vorzug.
Die Grundlagen legen, um die Übergangsfinanzierung und die künftigen Investitionen sicherzustellen
Bei der Finanzierung erklärt sich der Staatsrat bereit, das HFR während einer Übergangsperiode in seinem Betrieb zu unterstützen, damit es seine Lage sanieren kann, aber dazu braucht es klare Grundlagen, die heute fehlen. Der Staatsrat ist ausserdem bereit, das Gesetz über die Finanzierung der Spitäler zu ändern, um darin eine Hilfe bei wichtigen Investitionen einzuführen, wenn der Finanzhaushalt verbessert worden ist.
Demnächst kommt der Grosse Rat zum Zug
Alle diese Massnahmen werden heute den Präsidenten der Fraktionen im Grossen Rat und den Gewerkschaften vorgestellt und werden demnächst im Rahmen der Antwort des Staatsrats auf eine Motion, mit der eine Totalrevision des HFRG verlangt wird, dem Grossen Rat unterbreitet.
Vernehmlassungsunterlagen HFR
Beschränktes Vernehmlassungsverfahren vom 08.06.2018 bis 10.08.2018