Die Rangordnungs- und Gewohnheitsvorschriften, die bei den amtlichen Feiern, Veranstaltungen und Beziehungen zu befolgen sind, werden nun veröffentlicht. Welche Rangordnung an Veranstaltungen, Empfängen und Besuchen, die vom Staatsrat organisiert werden, eingehalten werden muss, wird im Anhang beschrieben
Protokollreglement
Das neue Protokollreglement des Staatsrats tritt am 1. Februar 2019 in Kraft.
Veröffentlicht am 01. Februar 2019 - 10h10
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Herausgegeben von Staatsrat des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 24.05.2022 - 15h10