Der Staatsrat nimmt Kenntnis von der Promulgierung des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 zur Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei und des Gesetzes vom 18. Oktober 2019 über die aktive Bodenpolitik (ABPG) und legt das Inkrafttreten für ersteres auf 1. Juli 2020 und für letzteres auf 1. Januar 2020 fest.
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Anfrage Nicolas Kolly – Umzug der Kriminalpolizei: Standortbestimmung;
- die Antwort auf die Motion Schneuwly André / de Weck Antoinette – Seniorinnen und Senioren sollen in der Regelschule regelmässig mitwirken;
- die Antwort auf die Anfrage Jelk Guy-Noël – BYOD/AVEC: viele Fragen bleiben offen;
- die Antwort auf die Anfrage Collaud Romain / Morel Bertrand – Geschäftsführung der Restaurants und Mensen des Staats und unlauterer Wettbewerb.
Er genehmigt:
- den Entscheid der kantonalen Kommission der Loterie Romande für den Sport, für das 4. Quartal 2019 (36. Gewinnverteilung) einen Betrag von Fr. 549 066.70 zugunsten des Sports zu verwenden;
- den Entscheid der kantonalen Kommission der Loterie Romande, den Betrag von 2 869 847 Franken für das 4. Quartal 2019 (203. Gewinnverteilung) für kulturelle Zwecke (1 933 300 Franken), für verschiedene soziale und wohltätige Werke (896 547 Franken), für die Restaurierung von Kunstwerken (10 000 Franken) und für die Umwelt (30 000 Franken) zu verwenden.
Er ändert:
- die Verordnung über die Errichtung eines Entschuldungsfonds für natürliche Personen;
- die Verordnung über die Quellensteuer;
- das Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Littering und Ordnungsbussen).
Er erlässt die Verordnung über die Umsetzung der Steuerreform.
Er ermächtigt die Volkswirtschaftsdirektion einen Vorentwurf für eine Verordnung zur Änderung des Reglements über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMR) in die Vernehmlassung zu geben1).
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.