Der Staatsrat nimmt Kenntnis von der Promulgierung:
- des Gesetzes vom 14. Oktober 2020 über die Ergänzung der wirtschaftlichen Massnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus auf Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Selbständigerwerbende (MUSG-COVID-19) (Inkrafttreten: 6. November 2020);
- des Gesetzes vom 14. Oktober 2020 zur Genehmigung der Sofortmassnahmen des Staatsrates zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie (Inkrafttreten: 6. November 2020);
- des Gesetzes vom 16. September 2020 zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (Inkrafttreten: 1. Januar 2021, mit Ausnahme von Artikel 62 Abs. 3, der am 1. Januar 2022 in Kraft tritt).
Er nimmt Kenntnis von der Promulgierung der folgenden Erlasse und setzt deren Inkrafttreten fest:
- des Gesetzes vom 16. Oktober 2020 zur Änderung des Gesetzes über die Handänderungs- und Grundpfandrechtssteuern (Inkrafttreten: 1. Januar 2021);
- des Gesetzes vom 15. Oktober 2020 über die Verwaltungsrechtspflege (Realakte) (Inkrafttreten: 1. Januar 2021).
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Anfrage Kolly Gabriel - Entwicklung von Wasserstoff im Kanton Freiburg – welche Strategie?;
- die Antwort auf die Anfrage Mäder-Brülhart Bernadette 2020-CE-190 - Klasseneröffnung - Notwendige Anzahl Lernende für die integrierte Berufsmatura (Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences);
- die Antwort auf den Auftrag Marmier Bruno/Bonny David/Senti Julia/Berset Solange/Berset Christel/Ballmer Mirjam/Chassot Claude/Pasquier Nicolas/Péclard Cédric/Rey Benoît - Fristenstillstand für die Sammlung von Unterschriften während der ausserordentlichen Lage;
- den Entwurf des Gesetzes über die Brandbekämpfung und die Hilfeleistungen (BBHG).
Der Staatsrat beruft die Wahlberechtigten der Gemeinden des Kantons Freiburg ein auf Sonntag, 7. März 2021, zur Gesamterneuerungswahl der Gemeinderäte und der Generalräte für die kommende Legislaturperiode.
Er ermächtigt die Finanzdirektion die beiden folgenden Verordnungsentwürfe in die Vernehmlassung zu geben:
- den Vorentwurf der Verordnung zur Änderung des Reglements über die Arbeitszeit des Personals des Staates Freiburg;
- den Vorentwurf für eine Verordnung über das Führen mit Zielvereinbarung, die Entwicklung und die Personalbeurteilung beim Staat Freiburg (ODE).
Er legt fest:
- die Gehaltsskalen des Staatspersonals für das Jahr 2021;
- die Referenztarife der Spitäler und Geburtshäuser.
Er genehmigt:
- den Entscheid der kantonalen Kommission der Loterie Romande, den Betrag von 3 813 426 40 Franken für das 4. Quartal 2020 (207. Gewinnverteilung) für kulturelle Zwecke (1 921 752.40 Franken), für verschiedene soziale und wohltätige Werke (1 885 674 Franken), für Restaurierungen von Kunstwerken (6000 Franken) zu verwenden;
- den Beschluss der kantonalen Kommission der Loterie Romande für den Sport, für das 4. Quartal 2020 (40. Gewinnverteilung) einen Betrag von 253 404.60 Franken zugunsten des Sports zu verwenden.
Er erlässt:
- die Verordnung über die Quellensteuer;
- die Verordnung über die Verteilung der Nettogewinne der Gesellschaft der Loterie Romande;
- die Verordnung zur Koordinierung des Übergangs vom alten zum neuen Gesetz über die Agglomerationen.
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.