Der Staatsrat nimmt Kenntnis von der Promulgierung des
- Gesetzes vom 23. März 2021 zur Änderung des Gesetzes über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Staatsräte, der Oberamtmänner und der Kantonsrichter und legt dessen Inkrafttreten auf den 1. Januar 2022 fest;
- Gesetzes vom 26. März 2021 über die Brandbekämpfung und die Hilfeleistungen und legt dessen Inkrafttreten auf den 1. Juli 2021 fest, mit den folgenden Ausnahmen und Ergänzungen:
- Das Inkrafttreten der folgenden Bestimmungen wird auf den 1. Januar 2023 verschoben, auf das Ende der Übergangsregelung nach den Artikeln 43-45 BBHG:
- Änderung des Gesetzes vom 10. Mai 1963 über die Gemeindesteuern;
- Änderungen der Artikel 22, 23, 32 und 34, der Abschnittsüberschrift nach Artikel 31 und des Abschnitts 5 (Abschnittsüberschriften und Art. 58-76) des Gesetzes vom 9. September 2016 über die Gebäudeversicherung, die Prävention und die Hilfeleistungen bei Brand und Elementarschäden;
- Änderungen des Strassengesetzes vom 15. Dezember 1967;
- Änderungen des Gewässergesetzes vom 18. Dezember 2009.
- Der Staatsrat legt den 31. Dezember 2022 als Enddatum für die Übergangsregelung nach den Artikeln 43-45 BBHG fest (Art. 46 Abs. 3 BBHG).
- Bis zum Ende dieser Übergangsregelung gelten die Artikel 1-41 und 47 BBHG nur insoweit, als sie für seine Anwendung relevant sind.
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Anfrage Nicolas Kolly - Qualität der Stellungnahmen der staatlichen Dienststellen zu Baubewilligungsgesuchen;
- die Antwort auf die Anfrage Berset Solange / de Weck Antoinette - Verkauft der Staatsrat den Kanton an die SIG (Genfer Industriebetriebe) für den Bau von Windparks?;
- die Antwort auf die Anfrage Schwaller-Merkle Esther - Zweisprachige Identität der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung als Profilierung für die Ausbildungsstätten des Kantons Freiburg;
- die Antwort auf die Anfrage Vonlanthen Rudolf - Künftige Lehrerinnen- und Lehrerausbildung: PH oder Uni?;
- die Antwort auf die Anfrage Genoud (Braillard) François - Hilferuf von Lehrpersonen der Orientierungsschule des Vivisbachbezirks.
Er ermächtigt die Volkswirtschaftsdirektion, einen Vorentwurf des Gesetzes zur Verhütung von Unfällen auf Baustellen in die Vernehmlassung zu geben.
Er erlässt:
- die Verordnung über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg über den Vollzug des Wechsels der Gemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg;
- das Reglement über den Mittelschulunterricht (MSR);
- die Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe im Zusammenhang mit dem Coronavirus (MPAV COVID-19).
Er ändert:
- die Jagdverordnung;
- die Verordnung über den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume.
Er hebt die Verordnung über die Erklärung der ausserordentlichen Lage auf kantonaler Ebene auf.
Er ernennt die Mitglieder:
- der Kommission zur Koordination des Leistungsangebots der Institutionen;
- der Kommission für die Planung des Leistungsangebots der Institutionen für Erwachsene mit Behinderungen;
- der Kommission für die Planung des Leistungsangebots für Minderjährige und junge Erwachsene.
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.