Es gibt drei verschiedene Güterstände:
- die Errungenschaftsbeteiligung;
- die Gütergemeinschaft;
- die Gütertrennung.
Die güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt bei
- einer Scheidung oder Trennung;
- beim Tod eines Ehegatten;
- bei der Vereinbarung eines anderen Güterstandes;
- bei der Ungültigerklärung der Ehe.
Bei einer Scheidung müssen die in die Ehe eingebrachten oder während der Ehe erworbenen materiellen Vermögenswerte (Liegenschaften, Geld, Wertpapiere, verschiedene Gegenstände) auf die beiden Ehegatten aufgeteilt werden. Bei einem Todesfall müssen die Vermögenswerte ermittelt werden, um den Nachlass festzulegen. Dies geschieht jeweils durch die güterrechtliche Auseinandersetzung.
Erbrecht.
Nach dem Tod eines Ehegatten kommt es zunächst zur güterrechtlichen Auseinandersetzung: Das Vermögen der verstorbenen Person und das Vermögen der überlebenden Ehefrau oder des überlebenden Ehemanns wird entsprechend den Bestimmungen des Güterstandes ermittelt.
Die überlebende Ehefrau oder der überlebende Ehemann nimmt die Vermögenswerte zurück, die ihr bzw. ihm gehören. Die Vermögenswerte der verstorbenen Person bilden die Erbmasse.
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