Die wichtigsten Änderungen des neuen Scheidungsrechts
- Einführung der Scheidung auf gemeinsames Begehren: Die Ehegatten haben die Möglichkeit, ein gemeinsames Scheidungsbegehren zu stellen.
- Beim Recht auf Scheidung und bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge spielt das Verschulden keine Rolle mehr.
- Dem neuen Scheidungsrecht liegt das Prinzip des «Clean Break» zugrunde. D.h. es wird von jedem Ehepartner erwartet, dass er nach der Scheidung selber für seinen Unterhalt aufkommt. Gleichwohl sieht das neue Scheidungsrecht im Sinne des Solidaritätsprinzips einen Unterhaltsbeitrag vor, wobei ausschliesslich die Bedürftigkeit des Antragstellers massgebend ist und die Schuldfrage überhaupt keine Rolle spielt.
- Jeder Ehepartner hat Anspruch auf die Hälfte der zu erwartenden Austrittsleistung der beruflichen Vorsorge (BVG) des anderen Ehegatten.
- Recht des Kindes, im Scheidungsfall seiner Eltern angehört und vertreten zu werden.
- Ab 1. Juli 2014 automatische Beibehaltung der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge nach der Scheidung, sofern dies mit den Interessen des Kindes vereinbar ist.
Mehr dazu
- Die verschiedenen Scheidungsvorgehen
- Die provisorische Massnahmen, während des Scheidungsverfahrens
- Die Auswirkungen der Scheidung
- Und die Kinder?
- Materielle und finanzielle Fragen
- Trennung und Scheidung in der Bauernfamilie
- Änderung des Scheidungsurteils
- Teilung der materiellen Vermögenswerte
- Scheidung "mode d'emploi", die schweizer Behörden on line
- Scheidung und Zivilschandsbehörden